BAG: Arbeitgeber dürfen Überwachungsvideos trotz Datenschutz auswerten, wenn die Datenerhebung offen erfolgt und vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht (hier Arbeitszeitbetrug)

Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt […]

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