KZBV: „Frontalangriff auf eine präventionsorientierte Patientenversorgung ist verantwortungslos!“
Der aktuelle Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) sieht vor, dass nur Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung Anspruch auf die neue PAR-Therapie haben.
KZBV: