BGH zu Hotelbewertungen: Bewertungsportal muss Gastkontakt nachweisen
Geklagt hatte ein Ferien- und Freizeitpark an der Ostsee mit rund 4000 Betten, der auf einem großen Portal mehrere schlechte Bewertungen bekommen hatte.
Höch Rechtsanwälte:
- BGH stärkt die Rechte von Bewerteten im Netz deutlich:
Unternehmen müssen nicht mehr tun, als Kundenkontakt bestreiten - BGH, Az. VI ZR 1244/20, Urteil vom 9.8.22
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