KZV Berlin: „Der Kampf um das Geld“ für den Vorstand geht weiter – nächste Runde ist am 25.11.2019
Am 09. September hatte die Vertreterversammlung aus der Diskussion um den TOP 8 „LSG Urteil“ heraus in geheimer Abstimmung den Beschluss gefasst, die bis dahin unbegründete und nur formal eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg beim Bundessozialgericht in Sachen „Übergangsgeld“ (oder wie immer versucht wird es (um)zu benennen) nicht zurückzunehmen, also das Verfahren durchzuführen.
Eine Begründung dafür muss bis morgen beim BSG eingereicht werden, am 09.09 gab es darüber laut dem KZV-Geschäftsführer seitens der KZV Anwälte noch nicht einmal eine Entwurfsformulierung, aber der Geschäftsführer ging in der Vertreterversammlung fest von einer Rechtsfehlerhaftigkeit des Urteils aus und brachte auch seinen persönlichen Ärger über das Urteil und dem Vorsitzenden LSG Richter zum Ausdruck.
Ursprünglich hatte der Vertreter Peter Scharf von der Fraktion Gesundheit beantragt, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzuziehen. Dem wollte die Mehrheit um den Verband der Zahnärzte von Berlin aber nicht folgen und so sprach sich dessen Vorsitzender, der Vertreter Andreas Müller-Reichenwallner, gegen diesen Antrag aus, verbunden wohl eben mit den Hauptziel, den (ehemaligen) Vorständen „Das Geld“ zukommen zu lassen. Die Mehrheit folgte dann mit 16 Ja : 19 Nein und 1 Enthaltung dieser Verbandsempfehlung.
Der VV-Beschluss hatte jedoch praktisch zur Folge, dass der Tagesordnungspunkt 9 „Vorstands-Dienstverträge“ nun nicht mehr behandelt werden konnte. Diesen Umstand hatten die Befürworter der „Geldleistung“ bei der Abstimmung aber nicht realisiert und Herr Reichenwallner konsternierte verblüfft: „Verfahrens-Gag!“. So stellte also zunächst der Vertreter Frank Bloch von der IUZB den Antrag, den TOP 9 von der Tagesordnung zu nehmen und weil dies nach der Geschäftsordnung nicht geht, wurde (insbesondere auch) für den TOP 9 letztendlich auf Antrag des Vertreters Peter Scharf mit 18 Ja : 17 Nein und 1 Enthaltung der Beschluss auf Vertagung gefasst.
Nun hätte man eigentlich annehmen müssen, dass zunächst also nach den beiden VV Beschlüssen das Nichtzulassungsbschwerdeverfahren vor dem BSG durchgeführt und abgewartet wird, was das Bundessozialgericht dazu feststellt. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren werden in durchschnittlich 3,6 Monaten einer Entscheidung zugeführt. In diesem Fall also vielleicht im Januar 2020?
Aber so ist es möglicherweise nicht! Und wen wundert es? Hatte der KZV Vorstandsvorsitzende, Dr. Jörg Meyer, doch nach (!) dem ersten Beschluss erklärt, dass die Meinung der Vertreterversammlung dazu „egal“ ist und die Nichtzulassungsbeschwerde in jedem Fall zurückgezogen werden wird. Ob das nun tatsächlich so vollzogen wird, ist hier nicht bekannt, aber die Vermutung entsteht, denn:
Bereits am 25. November soll sich die Vertreterversammlung nun schon wieder mit dem TOP 9 „Dienstverträge des Vorstandes I und II“ (also „Dem Geld“) befassen:
Einladung zur Vertreterversammlung am Montag, 25. November 2019