Ohne Rechnung? BGH bestätigt seine Urteile: In solchen Fällen bestehen keine gegenseitigen Ansprüche der Parteien, weder Mängelansprüche noch Rückzahlungsansprüche des Bestellers noch Zahlungsansprüche des Werkunternehmers
Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit Urteil vom 16. März 2017 – VII ZR 197/16 Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung […]
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