Höhere BZÄK-Beiträge für Berliner Zahnärzte

Der Verein „Bundeszahnärztekammer“, in welchem auch die Berliner Zahnärztekammer bislang freiwillig Mitglied ist, erhöht die Beitäge und vorher noch die eigene Vergütung. Der Jahresbeitrag für jeden tätigen Zahnarzt wird um etwa 16 Prozent auf Euro 134,40 erhöht. Dies muss von der Berliner Zahnärztekammer dann auf die Kammer-Beiträge ab 2024 umgelegt werden.

Schon zu Anfang 2023 steigen aber die Entschädigungen der „ehrenamtlich“ Tätigen dort um weitere fünf Prozent. Diese Erhöhung der Enschädigung war Gegenstand des Subantrages 3. In seiner Rede vor der Bundesversammlung hat sich Dr. Andreas Hessberger gegen diese weitere Erhöhung ausgesprochen. Eine Mitschrift der frei vorgetragenen Rede ist hier im Anschluss angefügt.

Am Ende war die Zustimmung zur Erhöhung nicht so überwältigend, wie das veröffentlichte Abstimmungsergebnis glauben machen möchte. Es wurden offensichtlich nur jene fünf Nein-Stimmen aus Berlin gewertet, welche direkt vom Platz in der Versammlung per Handzeichen abgegeben wurden. Von Delegierten, welche sich außerhalb der Sitzordnung befanden, wurden die Nein-Stimmen anscheinend nicht gewertet. Des Weiteren hatten einige Delegierte vor der Abstimmung den Saal verlassen und etliche weitere sich garnicht mit entweder Ja, Nein oder Enthaltung öffentlich positioniert.

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Rede von Dr. Andreas Hessberger (IUZB),
Bundesversammlungsdelegierter der Zahnärztekammer Berlin, vom 05.11.2022 in München:

„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich wende mich hier an Sie, weil ich die Hoffnung habe, dass sie den Subantrag 3 zum Anpassen der Aufwandsentschädigung nicht einfach durchwinken werden, sondern sachgerecht entscheiden – und zwar so sachgerecht, wie Sie auch in Ihren Praxen täglich sachgerecht Entscheidungen treffen – mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl.

Und wenn sie zu dem entsprechenden Ergebnis kommen sollten, dass 5 % eigentlich kein Problem sind, so möchte ich Ihnen doch folgendes zu bedenken geben: es gibt genügend Praxen, denen es nicht so gut geht – und für diese Praxen sind Sie heute auch hier. Sie vertreten auch diese Praxen über ihre Kammern.

Ich verrate Ihnen sicher kein Geheimnis, dass wir in Berlin knapp vor dem Austritt aus dem Verein hier standen. Dieser Antrag seiner Zeit ist nur sehr knapp gescheitert und zwar an einer einzigen Stimme – und das Thema ist noch nicht vom Tisch. Jetzt kann man natürlich fragen: Ist ein Austritt hier die einzige Lösung? Ich persönlich würde nicht unbedingt so weit gehen – sondern weiter.

Ich frage mich, ob hier lieb gewonnene Gewohnheiten und deren Kosten wirklich unveränderbar sind. Wenn ich mir den Haushalt anschaue – ich greife mir nur einen einzigen Punkt heraus – dann sind dort mehrere zehntausend Euro für den Ausflug nach Sydney und weitere 18.000 € für den deutschen Abend dort. Passt das noch in die heutige Zeit?

Und mal grundsätzlicher: Passen Ausrichtung und Aufstellung hier zu den Aufgaben, Herausforderungen und den gezeitigten Ergebnissen? Da, meine ich, lautet die Antwort: Nein.

Und wenn man sich diese Frage so grundsätzlich stellt, dann darf man nicht den Blick nach unten richten: Dann verliert man sich im Klein-Klein. Sondern der Blick muss nach oben gehen, viel mehr nach oben links hier: Dort sitzt die Führungstroika. Diese Troika möchte ab nächstem Jahr 28.000 € monatlich als „Basis-Entschädigung“.

Drei Punkte dazu: Erstens, das ist nur die halbe Wahrheit. Da kommen noch Kosten für Reisen und Sitzungsgelder in gleicher Höhe darauf.

Zweitens: Vor gerade mal drei Jahren wurde diese Aufwandsentschädigung um 25 % angehoben. Sie haben richtig gehört: 25 %! Wenn man nun diese 25 % und die 5 % zusammen legt, dann sind es nicht 30 %, sondern durch Zinseszins 31 %!
31 % mehr im kommenden Jahr – und das sind noch da sind nur noch wenige Tage dahin – gegenüber 2019. Vermitteln Sie das mal den Kollegen: 31 % mehr an die Zentrale nach dieser kurzen Zeit!

Wenn ich jetzt hier nach vorne schaue, dann sehe ich hier nicht nur den Vereins-Vorsitz, sondern ich sehe auch die Kammer-Präsidenten. Viele von denen bekommen deutlich weniger, als der Vereinsvorsitzende. Sie können natürlich fragen: Warum? Schlecht verhandelt? Das glaube ich nicht. Ich glaube – oder das hoffe ich, dass Sie das Wort „Ehrenamt“ noch mit Sinn erfüllen. Sie, liebe Kammerpräsidenten, Sie sind die Vertreter der Zahnärzte in Deutschland. Sie, und nur Sie, sind die obersten Repräsentanten der politisch verankerten Körperschaften in diesem Land. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich auch in der Relationen der Entschädigung wiederfinden.

Jetzt kann man natürlich fragen: ist dieser Punkt hier, den ich aufmache, an dieser Stelle richtig? Eine Neujustierung vielleicht des Selbstverständnisses? Ich meine: Ja. Denn jeder Weg, auch der längste, fängt mit einem ersten Schritt an. Und ich bitte Sie, diesen Subantrag 3 abzulehnen und diesen Schritt mit mir zu gehen.

Vielen Dank!“

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