Vorratsantrag zur DV am 24.11.2022: „Kündigung der Mitgliedschaft der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer e.V.“
Hinweis für unsere Leserschaft: Nachfolgender Antrag wurde für den Fall eingereicht, dass die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 04./05.11.2022 in München eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von über 15% ab 2024 beschließen wird (siehe unten Anlage 1).
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Antragsbezeichnung:
„Kündigung der Mitgliedschaft der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer e.V.“Antrag zur Delegiertenversammlung
der Zahnärztekammer Berlin am 24.11.2022:Wir beantragen, dass die Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft in der Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) kündigt, also ihren Austritt erklärt.
Begründung:
Nach unseren Informationen steht bei der Bundeszahnärztekammer im Rahmen der Sitzung am 04./05.11.2022 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den BZÄK-Vorstand und des Mitgliedsbeitrages an (Anlage).Wir gehen davon aus, dass die Mitgliedschaft unserer Kammer keinen der exorbitanten Beitragshöhe angemessenen (Mehr)Wert bietet. Zur massiven Entlastung unseres Kammerhaushalts erscheint daher ein Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft als eine Alternative, über welche die Delegiertenversammlung eine Aktiventscheidung treffen sollte.
Ein entsprechender Vorratsbeschluss wurde von der Delegiertenversammlung am 17.02.2022 zwar mit 16 zu 17 Stimmen abgelehnt, das Ergebnis war jedoch derart knapp (Protokollauszug ist als Anlage beigefügt), dass es geboten erscheint, die Delegiertenversammlung um ein erneutes Votum zu bitten.
Auch deshalb, weil die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts für alle Kolleg*innen keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht („Zwangsmitgliedschaft“) ist. Von daher ist es Aufgabe der Delegiertenversammlung, alle bedeutsamen Ausgaben – hier ca. 77.000.- Euro jährlich – einer fortlaufen Überprüfung zu unterziehen. Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer, denn wegen der ohnehin schon exorbitanten Beitragshöhe von ca. 500.000.- Euro zuzüglich Reisekosten und Sitzungsgelder in Höhe von ca. 50.000.- Euro darf es hier keinen Verbleibsautomatismus und im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse keinen Abnickungsautomatismus geben, da in Anbetracht der angestrebten Beitragserhöhung durch die BZÄK eine Erhöhung der Berliner Kammerbeiträge nahezu unumgänglich erscheint.
Die finanziellen Spielräume in den Praxen sind durch Jahrzehnte der Nichtanpassung der GOZ, aktueller Deckelung, erheblich gestiegener Kosten bei Personal, Energie, Material, Miete, etc. ohnehin signifikant eingeschränkt, so dass jedwede Mehrbelastung insbesondere durch die Kollegenschaft vermieden werden sollte.
Sollte keine Änderung der Aufwandsentschädigungen bzw. Beiträge erfolgen ziehen wir den Antrag zurück.
Jedes Mitglied der Delegiertenversammlung wird daher gebeten (s)ein Votum abzugeben.
Gerhard Gneist
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Alexander Klutke
Frank Bloch
Delegierte (Wahlliste IUZB e.V.)Anlagen:
- BZÄK, Bundesversammlung 04./05.11.2022, TOP 7.2, Antrag 5 – Mitgliedbeitrag 2024 (Erhöhung von 9,70€ auf 11,20€)
- BZÄK, Beitragsaufkommen bisher mit Anteil ZÄK Berlin
- ZÄK Berlin, DV, Protokollauszug vom 17.02.2022
- ZÄK Berlin, Sonderrundschreiben 1/2018 Kammerbeitragserhöhung
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Anlage 1:
Anlage2: