Verfolgung Homosexueller: Die Unzucht des Zahn­arztes in der baye­ri­schen Pro­vinz

LTO, 11.04.2021:

 

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.10.1966, Az.: BVerwG I C 99.64
Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde; Ehrlosigkeit eines homosexuellen Täters im öffentlichen Bewußtsein; Schwere Verfehlung als Voraussetzung der Zurücknahme der Bestallung
Amtlicher Leitsatz:
Zum Begriff der schweren Verfehlung in § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Zahnheilkundegesetzes vom 31. März 1952 (homosexuelle Betätigung eines Zahnarztes).