Abgeordnetenhaus: Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

Berliner Abgeordetenhaus – Drucksache 19 / 26 027

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Zander (CDU)
Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

zum Thema:

Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften
(allgemeinveröffentlicht vom LPD am 04.06.2026)

 

Antworten (Auszug):

Zu 8.: Das Pilotvorhaben umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Inwieweit eine Folgefinanzierung erfolgt, entscheidet sich mit der Auswertung des Pilotvorhabens.

Zu 3.: Formale Anforderung an eine Schulgesundheitsfachkraft ist eine Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger (oder vergleichbar), die mit einer anderen spezifischen Zusatzqualifikation kombiniert sein kann. Es sollte eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorliegen.

Zu 4.: Die Personalverantwortung liegt bei den bezirklichen Gesundheitsämtern.

Zu 5.: Die Schulgesundheitsfachkräfte sind eng in den Schulbetrieb ihrer jeweiligen Schule eingebunden. Um die umfängliche gesundheitliche Versorgung von Schülerinnen und Schülern ermöglichen zu können, sind die Stellen der Schulgesundheitsfachkräfte organisatorisch den bezirklichen Gesundheitsämtern zugeordnet. Mit der Übernahme der Dienst- und Fachaufsicht der bezirklichen Gesundheitsämter über die Schulgesundheitsfachkräfte dürfen diese nicht nur Maßnahmen der Grundpflege, sondern auch der Behandlungspflege durchführen. In den Gesundheitsämtern gibt es entsprechende Ansprechpersonen für die Schulgesundheitsfachkräfte.