Bekanntmachung: KZV Vorstandsbezüge

Um das Geschehen in den zahnärztlichen Körperschaften für Zahnärzte und Öffentlichkeit transparenter zu machen, sind die KZVen der Länder und die KZBV nach § 79 Abs. 4 SGB V gesetzlich zur jährlichen Veröffentlichung der Vorstandsgehälter und weiterer Bezüge verpflichtet.

Da Sie die unscheinbaren Seiten in den ZM vielleicht übersehen, finden Sie nachstehend die entsprechenden Seiten zusammenkopiert*:

2013-03-01-bekanntmachung-kzv-vorstandsbezuege

  • Die Grundvergütungen für die drei Vorstandsmitglieder der KZV Berlin betragen jeweils 192.000,00 € pro Jahr.
  • In Brandenburg 160.000,00 € pro Jahr und
  • in Bremen 126.960,– bzw. 111.504,– € pro Jahr.

 

 

 

*Mit herzlichen Dank an den DAZ!