Das Urteil des Sozialgerichts über die Wirtschaftlichkeitsprüfung liegt jetzt vor

2015-09-30-sozgberlin-s-79-ka-327-14-225x300Das Urteil des Sozialgerichts Berlin zu unserer Information „Zum Urteil des Sozialgerichts über die Wirtschaftlichkeitsprüfung“ vom 22.10.2015 liegt jetzt vor.

Geklagt hatte in dem Verfahren ein Oralchirurg gegen den Beschwerdeausschuss für die Wirtschaftslichkeitsprüfungen der Zahnärzte im Land Berlin.

Gegenstand dieses Verfahrens war nur der Bescheid des Beschwerdeausschusses und nicht die Bescheide der Prüfungsstelle. Das Gericht weist in seiner Urteilsbegründung darauf hin, das sich in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfungen die gerichtliche Kontrolle auf die das Verwaltungsverfahren abschließende Entscheidung des Beschwerdeausschusses beschränkt.

Wir bedanken uns bei der Kanzlei Dierks & Bohle für die Übermittlung und weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass unserer Redaktion der Name des Klägerns nicht bekannt ist.

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Urteil Sozialgericht Berlin vom 30.09.2015
zum Aktenzeichen S 79 KA 327/14