Europa: Amalgam als Werkstoff erhalten

Aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 04/05. Juni 2021:

TOP-Nr. : 7.6
Antrag – Nr.: : 1
Betr.: : Europa: Amalgam als Werkstoff erhalten
Antragsteller : Vorstand der Bundeszahnärztekammer
Haushaltsauswirkungen : Keine

Wortlaut:

Die Bundesversammlung fordert die EU-Institutionen und die Bundesregierung dazu auf, durch Festhalten am Phase-Down einen abrupten Wegfall von Amalgam als in der zahnmedizinischen Versorgung bewährten und sicheren Werkstoff im ursprünglich geplanten Zeitrahmen zu erhalten.

Begründung:

Die Europäische Kommission hat im August 2020 angekündigt, die seit wenigen Jahren geltende EU-Quecksilberverordnung aus Umweltschutzgründen 2022 überarbeiten zu wollen. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission einen schrittweisen und vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam (Phase-Out) vorschlagen.

Ein grundsätzliches Verbot von Amalgam als zahnmedizinisches Füllungsmaterial lehnt die Zahnärzteschaft ab. Gleiches gilt für ein sog. „Phase-Out“, bei dem die Nutzung von Amalgam abrupt ausläuft.

Aus zahnmedizinischer Sicht sprechen zahlreiche Gründe für die Beibehaltung von Amalgam als Füllungsmaterial: Das im Amalgam enthaltene Quecksilber geht mit Silber eine feste intermetallische Verbindung ein. Das Material ist langlebiger als andere Füllungswerkstoffe, zudem gibt es im mechanischen Verhalten Vorteile. Die alternativ zur Verfügung stehenden Werkstoffe können nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen abdecken. Außerdem hätte ein generelles Amalgamverbot auch soziale Folgen: Alle verfügbaren Alternativmaterialien sind erheblich teurer.

Darüber hinaus garantieren die Amalgamabscheider mittlerweile europaweit eine umweltverträgliche Nutzung des bewährten Werkstoffs.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig

Dagegen: 0

Enthaltungen: 1