Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen → Kieferorthopädische Leistungen

Quelle: Bundesrat-Kompakt, Sitzungsbericht vom 10.07.2026 (Auszug):

TOP 86: Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen

Wenige Stunden nach Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen sollen.

Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen …

Ausgaben reduzieren …

Finanzierungsbeitrag für Grundsicherungsempfänger …

Obergrenze für Kostenanstieg in Krankenhäusern …

Entwicklung der Personalbemessung im Krankenhaus …

Änderungen bei der Familienversicherung …

Abschlagserhöhungen bei Arzneimitteln …

Kieferorthopädische Leistungen

Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, sollen künftig Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können. Eine genaue Definition der gleichwertigen Qualifikationen wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.

Keine Leistungen für Homöopathie

Ausgaben müssen künftig einen für Versicherte nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.

Wie es weitergeht

Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für einzelne Punkte gelten hingegen andere Zeitpunkte des Inkrafttretens.

 

Zugehörige Drucksachen

11. § 28 wird wie folgt geändert: ….

30. § 85 wird wie folgt geändert: ….

 

 

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