Abgeordnetenhaus: KRITIS versus Informationsfreiheit

Im Berliner Agbeordnetenhaus hat der Senat einen die Gesetzentwirf zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drucksache 19/2999) eingebracht, das Problem und das Ziel des Gesetzes ist unten beschrieben.

A. Problem
Seit der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes im Jahr 2018 hat sich Änderungsbedarf ergeben, der sowohl aus der praktischen Anwendung des Gesetzes resultiert als auch aus Folgeänderungen aufgrund bundesrechtlicher Regelungen.

Die veränderte Sicherheitslage, insbesondere mehrere Anschläge auf die Elektrizitätsversorgung in Berlin erfordern eine Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastruktur (KRITIS). Für KRITIS besteht weiterhin eine erhöhte, wenn auch abstrakte, Gefährdung. Insbesondere die zuletzt mehrfach betroffene Energieversorgung ist auch weiter als potenzielles Anschlagsziel zu sehen. Dieser Gefährdungssituation muss wirksam und nachhaltig entgegengetreten werden.

Auch weitere Rechtsvorschriften, die teilweise seit längerer Zeit nicht mehr geändert wurden, bedürfen – auch im Hinblick auf den Schutz der KRITIS – einer Überarbeitung.

B. Lösung
Das Berliner Datenschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften sind in Teilen zu ändern.

Die Gesetzesänderung hat offenbar Nebenwirkungen bzw. Kritiker halten die Gesetzesbegründung für vorgeschoben und vermuten andere Ziele:

05.03.2026 – rbb:

06.03.2026 – FragDenStaat:

04.03.2026 – TI Deutschland:

Heute (09.03.2026) wird der Gesetzentwurf im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz behandelt. (→ Vorgang 0151).

Die Medien werden sicher weiterberichten. 

 

U.G.