Abgordnetenhaus: VZB-Altervorsorge verzockt – welche Auswirkungen erwartet der Senat und welche Rolle spielte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege als Aufsichtsbehörde?
Berliner Abgeordetenhaus – Drucksache 19 / 24 630
- Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander King [BSW]
- Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
zum Thema:
- VZB-Altervorsorge verzockt –
welche Auswirkungen erwartet der Senat und welche Rolle spielte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege als Aufsichtsbehörde?
Antworten Senatsverwaltung (Auszüge):
Nein [der Senat sieht keine Mitverantwortung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege als zuständige Aufsichtsbehörde].
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) übt nach § 19 und § 25 Absatz 1 Berliner Heilberufekammergesetz die Staatsaufsicht bzw. Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) aus. Im Gegensatz zur Fachaufsicht, bei der eine Zweckmäßigkeitskontrolle bezüglich der Art und Weise der Aufgabenerfüllung erfolgt, bezieht sich die Rechtsaufsicht allein auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Im Übrigen trifft das VZB seine (Anlage-)Entscheidungen völlig selbst- und eigenständig im Rahmen seiner Selbstverwaltungskompetenz.
Wie bereits unter 1. dargelegt, übt die SenWGP lediglich die Rechtsaufsicht aus. “Die Staatsaufsicht ist insoweit strikt gebunden; was nicht von Gesetzes wegen verboten oder geboten ist, kann auch nicht im Wege der Aufsicht verboten oder aufgegeben werden.“ (Kluth, Handbuch des Kammerrechts, § 15 Staatliche Aufsicht, Rn 20, beck-online).
Unabhängig davon ist die Rechtsaufsicht in engem Kontakt mit dem VZB und der die Versicherungsaufsicht gemäß § 25 Absatz 2 und 3 Berliner Heilberufekammergesetz führenden Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. [→ siehe auch hier]
Dem Senat ist bisher nicht bekannt, ob es infolge der Berichterstattung zum VZB zahnärztliche Versorgungsengpässe in Berlin geben wird. Etwaige notwendige Schritte werden zu gegebener Zeit mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren zu besprechen sein.
Frage 4. Unterstützt der Senat das Ansinnen der Initiative Berliner Zahnärzte „WEU – WirEngagierenUns“, die den Bund auffordert, die Kontrolle über das VZB zu übernehmen, den Schaden über ein Sondervermögen auszugleichen und die Altersvorsorge abzusichern?
Dem Senat ist die Initiative „WEU – WirEngagierenUns“ bisher aus den Medien bekannt. Er hält das Ansinnen zwar für einfallsreich, zweifelt aber an dessen Erfolgschancen.
