Laut § 12 der Geschäftsordnung des Bundestags (GO-BT) ist „die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen.“
Was bedeutet das in der Praxis?
Und: Kann ein Ausschussvorsitzender auch abgewählt werden?
Diese Rechtsfragen klärt aktuell das Bundesverfassungsgericht und will hier wohl Grundsatzurteile fällen:
LTO, 20.03.2024:
- BVerfG verhandelt über Ausschussvorsitze für AfD im Bundestag
Eine Frage des Vertrauens
—————
Deutscher Bundestag, 13.11.2019: