Abgeordnetenhaus: Medizinische Infrastruktur für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/17728

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) vom 02.01.2024
  • Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 22.01.2024

Thema:

Medizinische Infrastruktur für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin

 

Auszüge:

Frage 2. Welche Konzepte gibt es für die kurzfristige ärztliche Versorgung und längerfristige Betreuung vor Ort?

Antwort zu 2.: Die ambulante und stationäre Versorgung Leistungsempfangender nach dem Asylbewerberleistungsgesetz/AsylbLG (verbunden mit der Ausstellung einer eGK ohne Mitgliedsnummer) ist grundsätzlich über einen Vertrag des Landes Berlin mit vier Krankenkassen gesichert (Vgl. § 264 I S. 2 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch –).

Systemisch ist den Leistungsempfangenden dadurch ein weitestgehend stigmatisierungsfreier Zugang zum Gesundheitssystem möglich. Die Kosten dafür trägt das Land Berlin. Auf die ausführlicheren Darstellungen zur gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter in den Antworten der Schriftlichen Anfragen Nr. 19/16451 und Nr. 19/16452 wird verwiesen.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche medizinische Versorgungsstrukturen in den Ankunftszentren.

Am Ankunftszentrum Reinickendorf sind vorhanden:

a) Das medizinische Vorscreening aller ankommenden Personen durch Sanitätsdienst und Charité.
b) Die Erstuntersuchungsstelle (§ 62 Asylgesetz/AsylG): neben Skabiesmedikation können auch allgemeinmedizinische Behandlungen durchgeführt werden (z. B. Schmerzmedikation, Verbände, Antibiotika). Hier können auch ärztliche Verordnungen ausgestellt werden.
c) PEV (Psychosoziale Erstdiagnose- und Verweisberatungsstelle). Hier werden ebenfalls ärztliche Verordnungen ausgestellt.

Am Ankunftszentrum TXL:

Bewohnende (UKR und Asyl) können an jedem Wochentag die hausärztlichen (8:30-22 Uhr) und pädiatrischen (9-20:30 Uhr) Sprechstunden der DRK-Praxis Vorort wahrnehmen. Jeder medizinische sowie akute Bedarf wird hier auch ohne GKV abgeklärt und im Rahmen der gegebenen Umstände behandelt.

In Notfällen werden die Patientinnen und Patienten durch die TXL-Praxis an die Notaufnahme weitergeleitet.

Darüber hinaus wurden für alle kriegsgeflüchteten Menschen aus der Ukraine, die nach dem 24.02.2022 in Berlin schutzsuchend eingereist sind und unter die Ukraine AufenthaltsÜbergangsverordnung fallen und die noch keinen Zugang zu einer Krankenkasse haben, Sondervereinbarungen zur ambulanten und stationären medizinischen Versorgung mit den entsprechenden Verbänden geschlossen.

Frage 4. Wie werden die Berliner Krankenhäuser bei der medizinischen Versorgung eingebunden?
Antwort zu 4.: Die Berliner Krankenhäuser stehen im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung.

Frage 5. Wie wird die Bundeswehr bei der medizinischen Versorgung eingebunden?
Antwort zu 5.: Der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung und auch dem LAF ist kein Einsatz der Bundeswehr zur medizinischen Versorgung innerhalb von Flüchtlingsunterkünften bekannt.