OLG: Fehlende Ausübung der Arzttätigkeit durch Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit

Leitsatz:

Die Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen folgt nicht daraus, dass dieser nicht von sich aus mitteilt, dass er nicht mehr als Arzt tätig ist. Hieraus ggf. resultierende Bedenken gegen den Inhalt des Gutachtens sind im Instanzenzug geltend zu machen.
OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 5. Juni 2023, Az.: 4 W 316/23
(Entscheidungsdatenbank)

 

Presse:

RA-Online, 11.08.2023: