Bundesgerichtshof bestätigt die Unterbringung eines „Reichsbürgers“ in einem psychiatrischen Krankenhaus
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte davon überzeugt, das „Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force“ („SHAEF“), das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa während des Zweiten Weltkrieges ab Ende 1943, bestehe fort und sei die regierende Instanz in Deutschland; die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneinte er. Er nahm an, er sei vom früheren US-Präsidenten Trump zum „Commander“ der US-Streitkräfte ernannt und mit der Ausübung von Hoheitsrechten auf deutschem Staatsgebiet beauftragt worden. Er sei berechtigt und verpflichtet, in Deutschland verbindliche Befehle zu erteilen und rechtsprechende Gewalt auszuüben. Der Angeklagte richtete im Internet Telegram-Kanäle ein, die jeweils mehrere tausend „Follower“ – überwiegend aus dem Kreis anderer sogenannter „Reichsbürger“ – hatten, um auf diesem Wege Befehle zu erteilen.
Im Herbst 2021 forderte er einen gesondert Verfolgten, der sich ratsuchend an ihn gewandt hatte, mittels einer in einen seiner Telegramkanäle eingestellten Audionachricht dazu auf, den Bürgermeister einer norddeutschen Kleinstadt zu töten, sofern dieser sich weiterhin weigere, das „Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission“ im Rathaus auszulegen. Zudem verkündete er im Internet eine Vielzahl von „Todesurteilen“ gegen Personen des öffentlichen Lebens, Polizeibeamte, Justizangehörige, einen Journalisten und weitere Personen, die sich aus seiner Sicht fehlerhaft verhalten hatten, etwa weil sie für Impfungen gegen das Corona-Virus eingetreten oder gegen Angehörige der Reichsbürgerszene vorgegangen waren. Der Angeklagte erwartete, dass Gleichgesinnte, die seine Autorität anerkannten, seine „Todesurteile“ vollstrecken würden.
Quelle: Aus einer Pressemiteilung des BGH vom 06.03.2023 (zum Beschluss vom 7. Februar 2023 – 3 StR 501/22)