Beschränkung des Einflusses von Fremdinvestoren UND Keinerlei Kommerzialisierung der nationalen Gesundheitssysteme – auch nicht durch Europa
Aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 04/05. Juni 2021:
TOP-Nr. | : | 7.2 |
Antrag – Nr.: | : | 1 |
Betr.: | : | Beschränkung des Einflusses von Fremdinvestoren |
Antragsteller | : | Vorstand der Bundeszahnärztekammer |
Haushaltsauswirkungen | : | Keine |
Wortlaut:
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, den § 1 Abs. 4 des Zahnheilkundegesetzes dahingehend zu ändern, dass zum Schutz und Wohle der Patientinnen und Patienten eine weitere Zerstörung der gewachsenen zahnmedizinischen Versorgungsstrukturen durch Ausbreitung von fremdkapital-investorgeführten Praxen in Deutschland gestoppt wird.
Darüber hinaus ist es zur Information der Patientinnen und Patienten unbedingt erforderlich, eine Regelung zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu implementieren.
Eine Anpassung des Berufsrechts analog zu dem der anderen freien Berufe ist zwingend notwendig.
Begründung:
– hier nicht wiedergegeben –
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig
Dagegen:
Enthaltungen: 1
Aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 04/05. Juni 2021:
TOP-Nr. | : | 7.6 |
Antrag – Nr.: | : | 1 |
Betr.: | : | Keinerlei Kommerzialisierung der nationalen Gesundheitssysteme – auch nicht durch Europa |
Antragsteller | : | Vorstand der Bundeszahnärztekammer |
Haushaltsauswirkungen | : | Keine |
Wortlaut:
Angesichts der Erfahrungen während der Corona-Pandemie fordert die Bundesversammlung die EU-Institutionen dazu auf, der zunehmenden Kommerzialisierung der (Zahn-) Medizin insbesondere durch Fremdinvestoren entschieden entgegenzutreten.
Begründung:
– hier nicht wiedergegeben –
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig
Dagegen:
Enthaltungen: