„Hochqualifizierte Frauen stoßen bisher noch immer viel zu häufig an gläserne Decken. Es gibt in den Vorständen immer noch reine Männerclubs, die gern unter sich bleiben. Damit wird zukünftig Schluss sein. Wir geben qualifizierten und motivierten Frauen die Möglichkeiten, die sie verdienen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht anlässlich der heutigen zweiten und dritten Lesung des Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst:

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Wesentliche Kernpunkte des Gesetzentwurfs

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Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung

In Körperschaften des öffentlichen Rechts muss mindestens eine Frau im mehrköpfigen Vorstand vertreten sein. Davon sind insgesamt etwa 155 Sozialversicherungsträger betroffen: Gesetzliche Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 11.06.2021