Hat die neue Ausnahmeverordnung des Bundes zur Gleichstellung von vollständig geimpften und genesenen Personen mit denen die negativ getestet wurden Einfluss auf unsere Testpflicht als Arbeitgeber?

Die uns Berliner Praxisinhabern und Praxisinhaberinnen auferlegte Testpflicht im Hinblick auf uns selbst und unsere Mitarbeiter wird durch Berliner Landesrecht begründet (§ 6a und § 6b der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). In § 6c der Verordnung (Ausnahmen für Testpflicht und Nachweis eines negativen Tests) ist bereits eine Ausnahme für Geimpfte enthalten. Allerdings gibt es in Absatz 2 wieder eine Ausnahme von der Ausnahme, nämlich für Personal, dass in Krankenhäusern, Arztpraxen….tätig ist. Also auch für Zahnarztpraxen:

Nun regelt die seit gestern geltende Ausnahmeverordnung in Abschnitt 3, § 7 das Folgende neu:

Nun stellt sich für uns Zahnärzte und Zahnärztinnen als Arbeitgeber die Frage: Hebt die neue bundesrechtliche Regelung die bestehende Berliner Verpflichtung zum Testen von bereits abschließend geimpften Mitarbeitern/innen auf, so dass die hier Testpflicht entfallen würde oder besteht die Testpflicht weiter?

Nach Informationen der Zahnärztekammer Berlin sind die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie das Praxispersonal weitestgehend durchgeimpft (90%; Ärzte und Personal).

Eigentlich wäre es doch kaum nachvollziehbar, wenn die Testpflicht trotz abgeschlossener Impfung im zahnärztlichen Bereich bestehen bleiben würde, aber sie zur selben Zeit für körpernahe Dienstleister (z.B. Kosmetikerin, Friseure usw.) entfallen würde. Dadurch würden unnötig Ressourcen verschwendet (Testkits, Zeit) und ohne wirkliche Rechtfertigung in die körperliche Integrität der zu Testenden eingegriffen.

Es gilt nun also zu klären, ob es einen rechtlichen oder infektiologischen Grund für die Beibehaltung der Testpflicht gibt. Deshalb haben wir die Zahnärztekammer Berlin gebeten beim Berliner Senat um Beantwortung dieser Frage zu bitten, damit für Rechts- und Planungssicherheit gesorgt wird. Die Zahnärztekammer hat die Kommunikation mit dem Senat bereits aufgenommen.

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Dr. Lutz-Stephan Weiß

Delegierter
ZÄK Berlin