Kammerpräsident beantwortet die Offene Nachfrage der IUZB zur Aufgabe von Ewald Harndt als Namensgeber für die Ehrungsmedaille der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.
Der Präsident der Zahnärztekammer Berlin, Herr Dr. Karsten Heegewaldt, hat unsere bzw. Herrn Gerhard Gneist seine Offene Nachfrage zur Aufgabe von Ewald Harndt als Namensgeber für die Ehrungsmedaille der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. vom 09. November 2019 heute über den Kammergeschäftsführer, Herrn Dr. Jan Fischdick, wie folgt beantwortet bzw. beantworten lassen:
Sehr geehrter Herr Gneist,
im Namen von Dr. Heegewaldt darf ich [Herr Dr. Fischdick] Ihnen die Nachfragen zu Ewald Harndt wie folgt beantworten:
Frage 1. Liegen Ihnen bzw. der Kammer über seine NS Vergangenheit weitere ergänzende und sogar neuere Erkenntnisse vor?
Antwort: Dem Vorstand der Zahnärztekammer Berlin liegen keine neuen Erkenntnisse über Verhalten und Tätigkeit von Ewald Harndt während der Zeit des Nationalsozialismus vor. Die auch von Ihnen bzw. Herrn xxxxxx uns zur Kenntnis gegebenen Informationen waren uns bereits bekannt. Darüberhinausgehende oder neuere Erkenntnisse liegen uns nicht vor.
Frage 2. Beschäftigt sich derzeit jemand wissenschaftlich mit Ewald Harndt?
Antwort: Ob sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit die Person und das Wirken von Ewald Harndt in der Zeit von 1933-1945 beschäftigt, ist uns nicht bekannt. Im Rahmen der Ausarbeitung der NS-Vergangenheit durch BZÄK und KZBV wurde die Person Ewald Harndt nicht gesondert betrachtet. Eine Wertung über das Verhalten Harndts im genannten Zeitraum kann hieraus unseres Erachtens in keine Richtung vorgenommen werden.
Frage 3. Können Sie mir bitte per eMail eine Ausgabe des Begleitheftes zur Medaille schicken?
Antwort: Das im Jahr 2001 erstellte Begleitheft zur Verleihung der Harndt-Medaille finden Sie beigefügt.
Frage 4. Hat der jetzige Wechsel des Namensgebers für die Ehrenmedaille der Zahnärztekammer Berlin etwas mit der Biografie von Ewald Harndt in der Zeit des Nationalsozialismus von von 1933-1945 zu tun?
Antwort 4.1.: Hintergrund des Namenswechsels zu Philipp-Pfaff war in erster Linie die Überlegung im 30. Jahr des Mauerfalls einen Namenspatron für die Ehrung der Zahnärztekammer Berlin zu finden, welcher sowohl im Westteil Berlins als auch im Ostteil bekannt und akzeptiert ist. In ganz Berlin liegt eine große Bekanntheit des Namens Philipp Pfaff allein schon durch das gemeinsame Fortbildungsinstitut mit der Landeszahnärztekammer Brandenburg vor. Im Ostteil der Stadt ist Philipp-Pfaff u.a. durch die ehemalige Ehrenmedaille der deutschen Gesellschaft für Stomatologie in Erinnerung, eine Ehrenmedaille, die – im Rahmen der Möglichkeiten der Deutschen Gesellschaft für Stomatologie in der DDR – weitgehend unpolitisch vergeben wurde.
Zudem wurde durch den Vorstand entschieden, zum 30jährigen Jubiläum der organisierten Individualprophylaxe, welche 1989 in Berlin initiiert wurde, diesen Namenswechsel vorzunehmen und an die Tradition, die im Nachgang erfolgreich am Philipp-Pfaff-Institut mit den Aufstiegsfortbildungen zur ZMP und zur DH fortgesetzt wurde, anzuknüpfen. Auch die Steigerung der Bekanntheit unseres Instituts durch die Vergabe der Ehrenmedaille gleichen Namens, sowie der bundesweit höhere Bekanntheitsgrad von Philipp Pfaff war Teil der Überlegungen. Letzteres auch vor dem Hintergrund, dass diese Ehrung durch die Zahnärztekammer der Bundeshauptstadt verliehen wird.
Antwort 4.2.: Die nicht abschließend geklärte Rolle von Ewaldt Harndt in der Zeit von 1933-1945 und die aus unserer Sicht unzureichende Faktenlage über die Hintergründe des Eintritts von Ewald Harndt in die NSDAP auf der einen Seite und der im Zusammenhang mit einer unterlassenen Berufung zum Professor in den späten 1930er Jahren wegen der Einschätzung der Unzuverlässigkeit von Ewald Harndt im Hinblick auf die Unterstützung der Ziele der NSDAP auf der anderen Seite, ließen bei uns keine abschließende Bewertung zu. Jedenfalls hat der Vorstand aber entschieden, wegen der nicht abschließend geklärten Rolle eine Umbenennung zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoll zu erachten und aus den vorgenannten Gründen unter 1. zum neuen Namen vorzunehmen.
Weder folgt aber aus der Umbenennung des Ehrenpreises eine Herabsetzung der Verdienste Ewald Harndts in der Zeit als Rektor der Freien Universität, ordentlicher Professor und Wissenschaftler an der FU Berlin noch der bisherigen Preisträger, deren herausragende Verdienste um den zahnärztlichen Berufsstand zur Ehrung führten. Einen Ehrenentzug für den Namenspatron oder die geehrten Personen lässt sich hieraus nicht konstruieren und erst eine solche Behauptung schadet den geehrten Personen und dem Ansehen Ewald Harndts.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Karsten Heegewald