IUZB Antrag einstimmig angenommen: Vertreterversammlung der KZV Berlin erlässt Resolution gegen Telematik-Sanktionen
Zahnärzte gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten
Digitalisierung muss dem Menschen dienen
Die Vertragszahnärzte im Land Berlin stehen der Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisch gegenüber, soweit dabei Patientendaten zentral gespeichert werden. Die Vertreterversammlung (VV) der KZV Berlin greift die Beschlüsse und die Pressemitteilung der KZV Bayern vom 22. Juli 2019 auf und verabschiedet diese Resolution.
Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck und eignet sich nicht für politische Selbstdarstellung im Gesundheitswesen. Technik müsse immer dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Deshalb lehnt die VV auch die geplante zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten ab. „Datenschutz, Datensicherheit, ärztliche Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung der Patienten müssen Vorrang vor einer gewaltsamen Einführung der Patientenakte haben. Jeder zentrale Server unterliegt einem hohen Risiko, gehackt zu werden“.
Die Vertreter fordern den Gesetzgeber auf, bei der Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) auf jegliche Sanktionen zu verzichten. Bislang müssen niedergelassene Zahnärzte, die ihre Praxen nicht fristgerecht an die TI angeschlossen haben, mit einem Honorarabzug rechnen. Die VV der KZV Berlin vertritt jedoch den Standpunkt, dass die TI für Zahnärzte bislang keinen Nutzen bringe. Es müsse deshalb jedem Praxisinhaber selbst überlassen bleiben, ob er den Aufwand und das Risiko beim Datenschutz in Kauf nimmt.
Die Vertreterversammlung der KZV Berlin verabschiedete diese Resolution auf Antrag der IUZB einstimmig auf ihrer Sitzung am 09. September 2019.