Exklusiv: Zahnärztekammern Berlin und Brandenburg sollen fusionieren
Die Berliner und Brandenburger Zahnärztekammern sollen zum 01. April 2022 zusammengeschlossen werden. Dies ergibt sich aus einem bisher vertraulichen Strategiepapier der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Spitzen der Zahnärztekammern Berlin und Brandenburg und dem VZB, zur geplanten Änderung des Berliner Kammergesetzes, welches am kommenden Mittwoch (Drucksache 18/24.12.) veröffentlicht werden soll.
Anlass sind Schwierigkeiten in der Umsetzung der Diskontinuitätsgrundsätze im gemeinsamen Versorgungswerk (VZB) der beiden Kammerbezirke. Über eine Zusammenführung der (nur für die Zahnärzteschaft) geltenden entsprechenden Kammergesetzparagrafen in Berlin und Brandenburg, sollen dann für die Vertreterversammlung des VZB künftig auch Direktwahlen zur Vertreterversammlung des VZB eingeführt werden. Außerdem soll künftig auch der VZB-Verwaltungsausschuss spiegelbildlich besetzt werden, damit alle Wahllisten die Möglichkeit haben, ihre Teilhaberecht und Kontrollfunktion wahrzunehmen, was derzeit nicht der Fall ist, wie insbesondere seitens der IUZB seit langem immer wieder kritisiert wird.
Virtuelle Kammer: Die Kammer kommt zu Ihnen
Bei der neuen Kammer sollen dann nicht nur Synergien zum Tragen kommen, etwa durch Wegfall einer Kammerversammlung und eines Vorstandes, sondern man möchte voll auf digitale Audio- und Video-Kommunikation setzen und den Mitarbeitern virtuelle Arbeitsplätze anbieten, „Verwaltungspaläste gehören der Vergangenheit an“ und „Die Zahnärztekammer leistet damit in der Region Berlin-Brandenburg einen Umweltschutzbeitrag durch Abbau des Pendlertums„, steht in dem Papier. Die Kammerausweise sollen hierfür mit einer eID-Funktion versehen werden.
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Weiterführend:
- Historisches Vorbild, Preußische Zahnärztekammer / Zahnärztekammer für Preußen – lesen
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