KZV Berlin: Vertreterversammlung entlastet Vorstand jetzt auch (noch) für das Jahr 2004

Am 23. Juni 2014 hat die Vertreterversammlung der KZV Berlin unter dem Tagesordnungspunkt 9 mit 23:12 Stimmen dem Vorstand der KZV für das Rechnungsprüfungsjahr 2004 die Entlastung erteilt.

Zuvor hatte der Vertreter und unser IUZB Vorstandsmitglied Alexander Klutke folgenden Antrag gestellt:

Antrag:

Verbunden mit der Auflage, dass die im Prüfbericht der KZBV für das Jahr 2004 auf Seite 44/45 unspezifiziert angemahnten und von der Staatsanwaltschaft Berlin festgestellten aber nicht als vorsätzlich gewerteten Fehlabrechnungen in Höhe von 24.134,67 € bis spätestens zum 31.Dezember 2014 an die KZV Berlin zurückgezahlt werden, stelle ich hiermit den Antrag auf Entlastung des Vorstandes der KZV Berlin für das Jahr 2004.

Begründung:

Die im 2004er Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses genannte Rückzahlungssumme von 11.572,40 € bezieht sich nicht auf das Jahr 2004. Hierbei handelt es sich um einen nicht näher aufgeschlüsselten Erstattungsbetrag der nur einen Bruchteil des von der Ermittlungsbehörde für die Jahre 2001-2005 genannten Fehlbetrages von 65.909,93 € darstellt. Im Vorfeld dieser Vertreterversammlung ging sowohl an die Verwaltung als auch an den Rechnungsprüfungsausschuss die Bitte um eine auf die Jahre 2001-2005 (detailliert für das Jahr 2004) bezogenen Aufschlüsselung des Rückzahlungsbetrages von 11.572,40 €. Dieser Bitte wurde nicht entsprochen. Solange der Vertreterversammlung keine detaillierte Stellungnahme zu den von der Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft als fehlerhaft gewerteten Zahlungen für das Jahr 2004 gegeben wird, ist der Betrag in Höhe von 24.134,67 € als Schadenssumme zu werten und zurückzufordern.

Auch ein nicht vorsätzlich entstandener Schaden ist ein Schaden und sollte ausgeglichen werden.

Diesem Antrag wurde jedoch nicht stattgegeben, weil nach Einschätzung des KZV-Justitiars der Antrag des Vertreters Dr. Wolfgang Kopp (1. Vorsitzender des Verbandes der Zahnärzte von Berlin) auf schlichte Entlastung als der weitführende Antrag anzusehen war.

Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass der dreiköpfige Rechnungsprüfungsausschuss nicht mit Mitgliedern der Oppositionswahllisten besetzt ist, zwei der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind im Übrigen nicht einmal Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin.

Hier der vollständige Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Jahr 2004 vom 05. Juni 2014 und die Stellungnahme des Vorstandes dazu vom 06. Juni 2014:

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