Übergangsgeld: Präsident und Vizepräsident fertigen DV-Protokolle nach eigener Fasson – Teil 1
Wie die Fraktion Gesundheit und auch wir berichteten, hatte Herr Dr. Nachtweh von der UNION 2012 in der Delegiertenversammlung vom 19.09.2013 folgenden Antrag gestellt:
Mit 17:15 Stimmen wurde anschließend der Antrag von Herrn Dr. Peter Nachtweh (UINION 2012) angenommen,
über ein Übergansgeld in einem Ausschuss unter Beteiligung aller vertretenen Wahllisten zu beraten.
Im anschließenden Protokoll wurde dies am 06.11.2013 vom Präsidenten und Vizepräsidenten hingegen wie folgt protokolliert:
Herr Dreyer stellt den Antrag von Herrn Nachtweh, Gedanken und Vorschläge zur Übergangsentschädigungsregelung an einen Ausschuss zu verweisen, zur Abstimmung.
Die Delegierten stimmen dem Antrag in offener Abstimmung mit 17 Ja-Stimmen, bei 15 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen, zu.
Auf Antrag von drei Vorstands-Delegierten des Verbandes der Zahnärzte von Berlin sowie 13 Unterstützer, hatte der Vorstand der Berliner Zahnärztekammer dann überraschend schnell für den 21.11.2013 eine Übergangsgelddelegiertenversammlung einberufen und den von Herrn Dr. Nachtweh/UNION 2012 gestellten und von der Delegiertenversammlung mit Mehrheit angenommenen Antrag hierbei wie folgt abgebildet:
TOP 3 Wahl eines „Ausschusses für die Erarbeitung eines Entwurfes einer Übergangsgeldregelung für die Zahnärztekammer Berlin“
Gegen die Formulierung des Tagesordnungspunktes Nummer 3 wurde in der Delegiertenversammlung mündlich folgender Einspruch vorgetragen:
Herr Nachtweh führt aus, dass die Formulierung des TOP 3 sich nicht mit seinem Antrag aus der letzten Delegiertenversammlung deckt.
Er habe das Gefühl, dass mit der gewählten Formulierung eine bestimmte Prämisse hineingesetzt worden sei. Er stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 3 wie folgt zu formulieren:
„Wahl eines Ausschusses, der Gedanken und Vorschläge zur Übergangsentschädigungsregelung erarbeiten soll, unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 19.09.2013“.**Hinweis: Der Beschluss vom 19.09.2013 lautete:
„Die Delegiertenversammlung beschließt, dass alle Abstimmungen über eine Übergangsregelung erst ab der nächsten Legislaturperiode gelten sollen und nicht für rückwirkende oder laufende ehrenamtliche Tätigkeiten.“
Der Kammerpräsident hat als Versammlungsleiter den Einspruch daraufhin mit folgender Begründung abgewiesen:
Herr Schmiedel sieht den Antrag von Herrn Nachtweh aus der letzten Delegiertenversammlung als inhaltlich korrekt wiedergegeben an.
Die von Herrn Nachtweh beantragte Änderung der Formulierung halte er für Semantik.
Damit in dem Ausschuss – wie eigentlich vorgesehen – alle Fraktionen vertreten sein können, hat Herr Dr. Nachtweh in der Versammlung am 21.11.21013 außerdem folgenden Antrag gestellt:
Herr Nachtweh schlägt vor, den Ausschuss aus 10 Personen und mit folgender Besetzung bestehen zu lassen:
Verband der Zahnärzte: 2 Mitglieder
Freier Verband: 2 Mitglieder
Union 2012: 2 Mitglieder
Fraktion Gesundheit: 2 Mitglieder
Kieferorthopädie: 1 Mitglied
Chirurgie: 1 Mitglied
Er schlägt weiter vor, keine Personen zu wählen. Es solle den Verbänden obliegen, wen sie für kompetent halten und in den Ausschuss entsenden wollen.
Herr Nachtweh stellt den Antrag, den Ausschuss mit 10 Mitgliedern zu besetzen, die Verteilung nach dem vorgeschlagenen Modus vorzunehmen und dass es den Verbänden obliegt, die Personen, die sie in diesen Ausschuss entsenden, zu benennen.
Die Möglichkeit, den Ausschuss in diesem Sinne zu besetzten wurde jedoch vom Geschäftsführer verworfen:
Herr Fischdick erläutert, dass ein aus der Delegiertenversammlung heraus zu besetzender Ausschuss spiegelbildlich besetzt sein müsse.
Der von Herrn Nachtweh gemachte Vorschlag bringe keine Spiegelbildlichkeit des Gremiums hervor und wäre verwaltungsrechtlich nicht zu halten.
Die UNION 2012 teilt grundsätzlich die Auffassung von Herrn Fischdick, geht im nachhinein aber davon aus, dass dies im speziellen Fall möglich gewesen wäre und hat dies mit Schreiben vom 16.01.2014 wie folgt begründet:
- Wir vertreten grundsätzlich die gleiche Auffassung wie Sie…
- Jedoch halten wir eine Ausnahme vom Spiegelbildlichkeitsgrundsatz in dem Fall für zulässig, in welchem eine Wahllistenfraktion freiwillig auf ihre Besetzungsrechte verzichtet.
In Bezug auf einen „Entschädigungsausschuss” wäre eine Besetzung, wie Sie unser UNION 2012 Mitglied Herr Kollege Nachtweh vorgeschlagen hat, durchaus möglich gewesen, wenn diejenigen Wahllisten, welche dies zum Nachteil gereicht hätte, freiwillig damit einverstanden gewesen wären.
Die vom Kollegen Nachtweh vorgeschlagene Besetzung hätte auch dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 19.09.2013 entsprochen, wonach sich der „Entschädigungsgeldausschuss” „unter Beteiligung aller vertretenen Wahllisten“ hätte zusammensetzen sollen. Unter Spiegelbildlichkeitsgrundsätzen wäre dies aber wegen der geringen Sitze der beiden Wahllisten „Kieferorthopädie” und „Chirurgie” praktikabel nicht möglich, so dass der Vorschlag unseres Kollegen Nachtweh absolut zielführend war, wenn er von den größeren Wahllisten in der Delegiertenversammlung angenommen worden wäre.