Spiegelbildlichkeit: UNION 2012 erwartet Herstellung eines rechtskonformen Zustandes in der Zahnärztekammer Berlin

Berlin, 16. Januar 2014

Herrn
Dr. Jan Fischdick
Geschäftsführer Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.
per eMail an xxx@zaek-berlin.de

Einhaltung der Spiegelbildlichkeitsgrundsätze bei der aktuellen
Besetzung der Ausschüsse und Gremien in der Zahnärztekammer Berlin
– Ihre Ausführungen in der Delegiertenversammlung vom 21.11.2013
– Herstellung eines rechtskonformen Zustandes

Sehr geehrter Herr Dr. Fischdick,

im Protokollentwurf zur Übergangsgelddelegiertenversammlung vom 21.11.2013 wurde folgende Aussage protokolliert:

Herr Fischdick erläutert, dass ein aus der Delegiertenversammlung heraus zu besetzender Ausschuss spiegelbildlich besetzt sein müsse. Der von Herrn Nachtweh gemachte Vorschlag bringe keine Spiegelbildlichkeit des Gremiums hervor und wäre verwaltungsrechtlich nicht zu halten. Spiegelbildlichkeit bedeute, dass das zu bildende Gremium exakt das Plenum in verkleinerter Form abbilden müsse. Nachdem die Personenzahl festgelegt worden sei, müsse der Ausschuss das zahlenmäßige Verhältnis der Delegiertenversammlung in verkleinerter Form wiedergeben. Er geht davon aus, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 09.02.2011 nicht unbekannt sei. Bezogen auf seinen Tätigkeitszeitraum als Geschäftsführer macht er darauf aufmerksam, dass der Ausschuss in der vorgeschlagenen Form nicht korrekt besetzt, damit verwaltungs- und verfahrensrechtlich nicht haltbar wäre und sich im Grunde genommen nicht rechtswirksam konstituieren könne…
Herr Fischdick bringt zum Ausdruck, dass er an das gebunden sei, was das Verwaltungsgericht Berlin am 09.02.2011 entschieden habe und ihm, als Geschäftsführer der ZÄK Berlin, von der Senatsverwaltung als Aufsichtsbehörde vorgegeben werde. Er zitiert an dieser Stelle aus einem Schreiben vom 06.05.2011: „Der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz besagt, dass Gremien eines Parlaments die Zusammensetzung des Plenums verkleinert abbilden müssen.“ und „Für beschließende Ausschüsse, die Entscheidungen des Plenums nicht nur vorbereiten, sondern Letztentscheidungskompetenz anstelle des Plenums besitzen, gewinnt dieser Grundsatz besondere Bedeutung.“ D. h., der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz habe immer Bedeutung für die Zusammensetzung von Ausschüssen, die anstelle des Plenums eine Entscheidung vorbereiten sollen oder entscheiden. Wenn Ausschüsse sogar entscheiden sollen, dann sei der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz zwingend einzuhalten.

Wir danken Ihnen für diese erläuternden Festlegungen.

Wir möchten dazu folgendes anmerken.

  1. Wir vertreten grundsätzlich die gleiche Auffassung wie Sie und wünschen, dass danach verfahren wird!
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  2. Jedoch halten wir eine Ausnahme vom Spiegelbildlichkeitsgrundsatz in dem Fall für zulässig, in welchem eine Wahllistenfraktion freiwillig auf ihre Besetzungsrechte verzichtet.
    In Bezug auf einen „Entschädigungsausschuss“ wäre eine Besetzung, wie Sie unser UNION 2012 Mitglied Herr Kollege Nachtweh vorgeschlagen hat, durchaus möglich gewesen, wenn diejenigen Wahllisten, welche dies zum Nachteil gereicht hätte, freiwillig damit einverstanden gewesen wären.
    Die vom Kollegen Nachtweh vorgeschlagene Besetzung hätte auch dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 19.09.2013 entsprochen, wonach sich der „Entschädigungsgeldausschuss“ „unter Beteiligung aller vertretenen Wahllisten„* hätte zusammensetzen sollen. Unter Spiegelbildlichkeitsgrundsätzen wäre dies aber wegen der geringen Sitze der beiden Wahllisten „Kieferorthopädie“ und „Chirurgie“ praktikabel nicht möglich, so dass der Vorschlag unseres Kollegen Nachtweh absolut zielführend war, wenn er von den größeren Wahllisten in der Delegiertenversammlung angenommen worden wäre.
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  3. Aus Ihren Ausführungen ergibt sich, dass die Ausschusswahlen der Delegiertenversammlung vom 28.02.2013 auf die Einhaltung der Spiegelbildlichkeitsgrundsätze zu überprüfen sind. Wir beanspruchen weiterhin für die UNION 2012 entsprechend der Spiegelbildlichkeit des Kammerwahlergebnisses Sitze in folgenden Gremien:
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    a) Entsendungsvertreter zur Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer
    b) Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss
    c) Schlichtungsausschuss
    d) Prüfungsausschuss „Kieferorthopädie“
    e) Prüfungsausschuss „Oralchirurgie“
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    Analog unserer Ausführung zu 2. halten wir betreffend der UNION 2012 eine unserer Rechte einschränkende Abweichung vom Spiegelbildlichkeitsgrundsatz nur für den Fall für zulässig, in welchem wir freiwillig darauf verzichten. In der Delegiertenversammlung vom 28.02.2013 (und auch nicht später) haben wir aber nicht freiwillig auf unsere Besetzungsrechte verzichtet, sie wurden uns vielmehr von der Mehrheitskoalition aus Verband der Zahnärzte von Berlin und dem Berliner Landesverband des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte mittels ihrer Stimmenmehrheit in jedem Wahlgang „gestohlen„.
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    In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass unserer Meinung nach die Ausschüsse zunächst mit Mitgliedern der Delegiertenversammlung, oder aber nachrangig mit Mitgliedern einer Kammerwahlliste besetzt werden sollten. Kolleginnen und Kollegen, welche auf keiner Wahlliste kandidiert haben, sollten nur dann in einen Ausschuss oder Gremien gewählt werden können, wenn sich dadurch keine Missachtung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes ergibt, Abweichungen sind also nur mit freiwilliger Billigung aller gewählten Kammerwahllisten möglich. Dies bezieht sich derzeit aktiv konkret auf
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    a) den Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschuss und
    b) den Prüfungsausschuss „Kieferorthopädie“.
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    Diese Gremien wurden – unter Verletzung unserer Spiegelbildlichkeitsgrundrechte – auch mit Kolleginnen und Kollegen besetzt, welche weder Mitglied der Delegiertenversammlung noch Mitglied einer Kammerwahlliste sind.

Wir bitten Sie, uns zeitnah über die weiteren Schritte zu informieren, damit alle Ausschüsse rechtskonform besetzt werden und die demokratischen Basisrechte unserer Wahlliste UNION 2012 hergestellt werden können.

Zum Zwecke der Information unserer Mitglieder und Wähler werden wir dieses Schreiben wie üblich auf unserem Portal IUZB.net veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
gez. G. Gneist
für die Wahlliste UNION 2012
in der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin

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*Der guten Ordnung halber weisen wir auch an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass der Antragsbeschluss unseres Kollegen Nachtweh im Protokoll der Delegiertenversammlung vom 19.09.2013 nicht korrekt und somit sinn- und zweckentstellt protokolliert wurde, denn es fehlt nach unseren Notizen der Zusatz, dass der Ausschuss „unter Beteiligung aller vertretenen Wahllisten“ zu bilden sei.
Im Übrigen bitten wir um Auskunft, weshalb das Protokoll nicht auch von der in der Delegiertenversammlung namentlich benannten Protokollführerin unterschrieben wurde?