Staatsanwaltschaft Berlin: Datenklau im Bundesgesundheitsministerium – Anklageerhebung gegen einen externen IT-Adminstrator des Ministeriums und einen Pharmalobbyisten

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen des „Datenklaus“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anklage wegen Ausspähens von Daten und Vergehens nach dem Bundesdatenschutzgesetz vor dem Landgericht Berlin gegen den 40-jährigen Christoph H. und den 44-jährigen Thomas B. erhoben.

Den angeschuldigten Christoph H. und Thomas B. wird vorgeworfen, in den Jahren 2009 bis 2012 gemeinschaftlich handelnd, sich in insgesamt 40 Fällen unbefugt Zugang zu vertraulichen Daten aus dem BMG verschafft und diese für eigene wirtschaftliche Zwecke verwendet zu haben.

Die Angeschuldigten, die sich im Jahre 2006 über das Internet kennengelernt haben sollen, kamen der Anklage zufolge in der Folgezeit überein, zusammenzuarbeiten und vertrauliche Daten aus dem Bereich des Apotheken- und Arzneimittelwesens im BMG auszuspähen und wirtschaftlich zu verwerten.

Dazu soll der Angeschuldigte H., der als angestellter Systemadministrator eines im Auftrag des BMG tätigen IT-Unternehmens die technischen Möglichkeiten dazu hatte, absprachegemäß unter missbräuchlicher Verwendung von Zugangsdaten gezielt die vom angeschuldigten Pharmalobbyisten B. bezeichneten E-Mailpostfächer bestimmter Personen im BMG, vornehmlich aus dem Leitungsbereich und den einschlägigen Fachreferaten, „geknackt“ haben. Tatplangemäß soll H. die beschafften Informationen aus dem Bereich des Apotheken- und Pharmawesens auf CD gebrannt und gegen Geldzahlungen in Höhe von jeweils ca. 500.-€ bis 700.- € an B. weitergeleitet haben.

B. wollte sich der Anklage zufolge mit den ausgespähten Daten vor allem einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen.

Zudem wird dem Angeschuldigten H. ein Wohnungseinbruchdiebstahl sowie der Besitz kinderpornografischen Video- und Bildmaterials zur Last gelegt.

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Pressemitteilung Nr. 2/2014 vom 20.01.2014

 

 

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