Eine Publikation von Phantasiewerten?

Gegenrede auf die Bekanntgabe „Quo vadis Versorgungswerk?“ von Thomas Schieritz im MBZ 11/2026 auf Seite 14. Herr Schieritz ist Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des VZB, in dieser Eigenschaft (unter)zeichnet er auch diese (offizielle) Mitteilung:

 

Die genannten Verluste von rund 1,35 Milliarden Euro basieren einzig und allein auf den vorgeschlagenen Wertberichtungen eines Professors für Rechnungswesen und nicht auf den gegengeprüften Zahlen eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers, der im Rahmen einer komplexen und kritischen Jahresabschlussprüfung diese Werte testiert hat. Ob das gemilderte Niederstwertprinzip und eine umsichtige und sachgerechte Bewertung berücksichtigt wurde, bleibt offen. Über einen fertig erstellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde das höchste Gremien des VZB, die Vertreterversammlung, noch garnicht informiert. Daran anschließend, würde dann erst die Jahresabschlussprüfung zum Bilanzstichtag 31.12.2024 durch die Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden müssen.

Jedoch wird genau diese notwendige Prüfung durch den Verwaltungsausschuss (VA) trotz mehrfacher Aufforderung durch den Aufsichtsausschuss und das höchste Gremium, die Vertreterversammlung, verhindert. Statt die rechtswirksam bestellten Prüfer von Baker Tilly arbeiten zu lassen, zog der VA, entgegen einer Anweisung der Vertreterversammlung in Form eines klar formulierten VV-Beschlusses, vor den Bundesgerichtshof, nach dem bereits beide vorherigen Instanzen die Bestellung von Baker Tilly als korrekt angesehen hatten (siehe u.a. IUZB 09.06.2026 Beschluss AG und 01.10.2026 Beschluss KG).

Imageschädigend für das VZB in der Außenwirkung ist es zweifelsohne, ungeprüfte Zahlen zu veröffentlichen. Das schürt Ängste und kostet Vertrauen bei Mitgliedern und Investoren. Ohne belastbare, testierte Werte sind Überlegungen zur Lastenverteilung zwischen heutigen und künftigen Beitragszahlern rein spekulativ und kontraindiziert.

Die zivilrechtliche Klage auf eine Staatshaftung durch das Land Berlin abzustellen, ist sehr ambitioniert. Die Klagen gegen frühere ehrenamtliche, zahnärztliche Gremienmitglieder dürften selbst im Erfolgsfall, angesichts millionenschwerer Prozesskosten, sowie der Versagung des Versicherungsschutzes und den daraus zwangsläufig resultierenden Privatinsolvenzen der Beklagten, eher als Pyrrussieg angesehen werden.

Ein vorsätzliches Handeln hat nach unserem Wissen die Staatsanwaltschaft Berlin bislang nicht festgestellt. Ein Gut-und-Böse-Narrativ wird in zwanzig Jahren VZB-Geschichte der Realität nicht gerecht. Überfällig ist eine sorgsame Aufarbeitung in einem eigenen Ausschuss. So zeigen wir, dass unsere Selbstverwaltung ihre Probleme selbst lösen kann, statt sich von kostspieligen Anwälten und geradezu fragwürdigen Gutachtern auseinanderdividieren zu lassen.

 

 

 

Gerhard Gneist
Mitglied der VZB Vertreterversammlung
Listenführer Wahlliste IUZB e.V.