IUZB-Terminbericht: Arbeitsgericht Urteilsverkündigung i.S. Kündigungsschutzklage Personalstelle Abteilungsleitung (AL-PM) gegen VZB

Kündigungsschutzklage
Kläger/in AN : Personalstelle Abteilungsleitung (AL-PM) gegen
Beklagte/r AG: Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)
Arbeitsgericht Berlin, Az.
22 Ca 13829/25
Urteil-Verkündungstermin 26.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 222

 

Von den Parteien erschien am Verkündungstermin niemand. 

1. Die beiden arbeigeberseitigen Kündigungen (fristlos/fristgemäß) sind wegen Formfehler unwirksam.

a) 14 Tage Frist missachtet
b) Betriebsrat nicht angehört

2. Über die Kündigungsgründe selbst hat das Gericht wegen 1. im Hinblick auf eine mögliche Wirksamkeit nicht entschieden. Aber:

3. AL-PM muss nicht weiterbeschäftigt werden.
Dies sei nicht zumutbar, wegen:

a) Einer vermuteten Interessenkollision wegen eines privaten Gesellschafter-Investment an einem externen Unternehmen (siehe auch Arbeitsgericht Berlin, Urteilstext vom 30. Januar 2026, Aktenzeichen 21 Ca 13264/25: Kündigungsschutzklage ehem. Direktor gegen VZB → Pressemitteilung). 
b) Ein anderer arbeitgeberseits vorgetragener Kündigungsgrund in Sachen eines redaktionell namentlich nicht bekannten StartUps, greift zu 3 hingegen nicht. 

4. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können nach Vorlage des schriftlichen Urteils Berufung einlegen.

Soweit dieser kurze Terminbericht. Inhaltlich bitte zurückhaltend zur Kenntnis nehmen, da uns die Klage und der Schriftwechsel nicht bekannt ist. Voraussichtlich erfolgt ein Update, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

 

U.G.

 

 

Weiterführend:

Das Arbeitsgericht Berlin wird später zu dem Verfahrensausgang eine Pressemitteilung veröffentlichen.