Abgeordnetenhaus: Ermittlungsverfahren bei Korruptionsdelikten (2013-2024)

Aufgeschlüsselt für das Land Berlin nach:

§ 331 StGB (Vorteilsnahme)

§ 333 StGB (Vorteilsgewährung)

§ 332 StGB (Bestechlichkeit)

§ 334 StGB (Bestechung)

§ 335 StGB (besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit
und Bestechung)

§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr)

§ 299a StGB (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen)

§ 300 StGB (besonders schwere Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr)

§ 108b StGB (Wählerbestechung)

§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern)

Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung

sowie Erweiterungsfragen.

26.03.2026
Drucksache 19/25707
(veröffentlicht am 27.04.2026)
Ermittlungsverfahren bei Korruptionsdelikten (Teil 4)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhebungen der Zahlen für das Jahr 2025 derzeitnoch nicht vorliegen. Ein entsprechender Vergleich der Vorjahreszahlen ist daher nichtmöglich.

Schriftliche Anfrage Sebastian Schlüsselburg (SPD)
14.08.2024
Drucksache 19/20016
Ermittlungsverfahren bei Korruptionsdelikten (Teil 3) Schriftliche Anfrage Sebastian Schlüsselburg (Die Linke)
13.07.2023
Drucksache 19/16148
Ermittlungsverfahren bei Korruptionsdelikten (Teil 2) Schriftliche Anfrage Sebastian Schlüsselburg (Die Linke)
22.06.2023
Drucksache 19/15950
Ermittlungsverfahren bei Korruptionsdelikten  Schriftliche Anfrage Sebastian Schlüsselburg (Die Linke)

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