Referentenentwurf: längere Wege und Wartezeiten bei kieferorthopädischer Versorgung
Auf den Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz positionierten sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit einer gemeinsamen Stellungnahme und in der Anhörung.
In der Kieferorthopädie (KFO) würden bei tatsächlicher Umsetzung des Fachzahnarztvorbehalts (Ausübung von Kieferorthopädie ausschließlich nach entsprechender Weiterbildung) ein schlechterer Zugang und längere Wartezeiten drohen – besonders für Kinder und Jugendliche in ländlichen Regionen und aus sozial benachteiligten Familien. Deutschland würde mindestens ein Viertel der heutigen KFO-Behandler verlieren. Mindestens 921.000 Versicherte könnten dann nicht mehr wie bisher behandelt werden. Soziale Unterschiede wären wieder an den Zähnen erkennbar.
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind zudem als einheitlicher Heilberuf approbiert und grundsätzlich für einfache und mittelschwere KFO-Fehlstellungen qualifiziert. Ein pauschaler Ausschluss Fortgebildeter wäre unverhältnismäßig.
Auch die angedachten ‚Kostendämpfungsmaßnahmen‘ seien ein Denkfehler und hätten negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Aufgrund fehlender Planungssicherheit bestünde die Gefahr, dass ältere Kolleginnen und Kollegen früher aus der Versorgung ausstiegen, zugleich würden Vorbehalte gegen die Niederlassung zementiert. Versorgungsengpässe seien dann vorprogrammiert.
Die naheliegende, finanziell einen großen Anteil ausmachende Alternative bleibe im Referentenentwurf leider ungenutzt: Beiträge für Bürgergeldempfänger sollten aus Steuermitteln kostendeckend finanziert werden.
Quelle: BZÄK und KZBV. Gemeinsame Pressemitteilung vom 24.04.2026
