BSG 22.06.2023: Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern?

Kann eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, obwohl die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört?

Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 um 12 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).

Der Kläger erlebte als Rettungssanitäter viele traumatisierende Ereignisse (unter anderem Amoklauf, Suizide und andere das Leben sehr belastende Momente). Im Jahr 2016 wurde bei ihm eine Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt.

Die Beklagte lehnte es ab, diese Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen, weil die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Liste aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Die Posttraumatische Belastungsstörung sei auch nicht als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen.

Klage und Berufung waren erfolglos. Das Landessozialgericht hat ausgeführt, es gehe davon aus, dass Rettungssanitäter wie der Kläger während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt seien. Ausreichend gesicherte neue medizinische Erkenntnisse über ein deutlich erhöhtes Risiko bei Rettungssanitätern, eine beruflich verursachte Posttraumatische Belastungsstörung zu entwickeln, lägen aber nicht vor. Ebenso wenig seien entsprechende Erkenntnisse vorhanden, dass (allein) die wiederholte Konfrontation mit traumatischen Ereignissen bei dritten Personen generell geeignet sei, eine Posttraumatische Belastungsstörung zu verursachen.

Mit seiner Revision rügt der Kläger unter anderem die Verletzung materiellen Rechts (§ 9 Absatz 2 SGB VII).

Das Bundessozialgericht hat ein Sachverständigengutachten zum Auftreten und zu Ursachenzusammenhängen von Posttraumatische Belastungsstörung in der Berufsgruppe der Rettungssanitäter eingeholt.

Quelle: Bundessozialgericht, Terminhinweis/Pressemitteilung vom 15.06.2023 zur Sitzung des 2. Senat am 22.06.2023