BGH bestä­tigt ungül­tige Vor­stands­wahl der RAK Mün­chen

Ein Vorstandsmitglied, welches sein Vorstandsamt niedergelegt hatte, durfte von der Nachwahl für sein Amt ausgeschlossen werden, nicht aber von der Neuwahl des Vorstands. Auch die Verbindung von Nachwahl und Neuwahl in einem gemeinsamen Wahlgang wurde vom BGH beanstandet.

LTO, 18.10.2022:

(Urteil vom 12.9.2022, AnwZ (Brfg) 41/21)

 

PS. Hier auch noch der Link auf die heutige Pressemitteilung des BGH: