13 Euro Stundenlohn: Ab 17. Juli 2022 gilt der neue Berliner Landesmindestlohn

Hinweis: Gilt auch für KZV Berlin, Zahnärztekammer Berlin und VZB, da es sich allesamt um  landesunmittelbare öffentlich rechtliche Körperschaften handelt.

_____________________________________________________

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Mit der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt [Nr. 37 vom 16.07.2022] tritt zum 17. Juli 2022 die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro in Kraft.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte am 23. Juni 2022 die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro abschließend beraten und den Gesetzesentwurf der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, verabschiedet. Damit hat der Senat sein selbst gestelltes Ziel der Erhöhung des Landesmindestlohns erreicht. Künftig gilt in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenlohn von mindestens 13 Euro brutto. Bisher lag der Stundenlohn bei 12,50 Euro brutto.

Arbeitssenatorin Katja Kipping: „Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass sich das Einkommen all jener Menschen verbessert, die im Einflussbereich des Landes Berlin arbeiten, die aber nur ein geringes Einkommen beziehen. Dort, wo Geld vom Land Berlin drinsteckt, muss künftig niemand mehr unter 13 Euro Stundenlohn arbeiten. Und überall dort, wo das Land Berlin Einfluss hat, sollen einheitliche Mindestlohnstandards gelten – und zwar bessere als bundesweit üblich.“

Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 14.07.2022