Anträge der IUZB zur Delegiertenversammlung am 17.02.2022

Zur Delegiertenversammlung am 17.02.2022 haben wir am 20.01.2022 folgende Anträge eingereicht:

Anträge:

1. DV-Live-Stream = gelebte Kammerdemokratie:
Die Zahnärztekammer Berlin soll es allen Kammermitgliedern ermöglichen, künftig alle DVs mittels Live-Stream zu verfolgen. Die Zugangsmöglichkeit dafür soll möglichst barrierefrei und einfach geschaffen werden, zum Beispiel durch Veröffentlichung eines jeweiligen Streaminglinks auf der Kammerwebseite.

2. Nachvollziehbare Protokolle = gelebte Kammerdemokratie:
Der Vorstand wird aufgefordert, in der gelebten Praxis ab sofort die Protokolle der DV nicht mehr wie in §1 der Geschäftsordnung dargestellt: „Über die Sitzung der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das mindestens die gefassten Beschlüsse enthalten muss (Ergebnisprotokoll).“ zu reduzieren.
Die Protokolle sollen neben den Abstimmungsergebnissen die diskutierten Themen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und alle Fragen und Antworten aus dem TOP Fragestunde enthalten, so dass sich aus dem Protokoll der Sitzungsverlauf und die Entscheidungsfindungen im Nachhinein – von zum Beispiel jedem Kammermitglied – auch nachvollziehen lassen.
Die Geschäftsordnung soll entsprechend angepasst werden. Der Vorstand soll dafür von der Verwaltung einen entsprechenden Änderungsentwurf ausarbeiten lassen und der DV zur übernächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorlegen.

3. MBZ geht digital:
Zur Vermeidung jährlicher Zahlungen ab 2023 in Höhe von ca. 40.000.- Euro jährlich, muss der Vorstand zeitnah (spätestens innerhalb von zwei Monaten) mit dem Ziel, ab 2023 den Vertrag zu stornieren, Verhandlungen mit dem das MBZ derzeit erstellenden [Name hier entfernt] Verlages aufnehmen. Das Ziel muss eine für die Berliner Zahnärzte günstigere Variante sein. Alternativ soll der Vorstand der DV einen Beschluss über die Einstellung des MBZ im Magazinformat zur Abstimmung vorlegen.

4. DV-Unterlagen im Papierform:
Auf Antrag einzelner Delegierter soll an diese, abweichend von der reinen zur Verfügungsstellung elektronischer Unterlagen, auch/und/oder eine Versendung der Unterlagen per Briefpost in Papierform erfolgen.

5. Vorratsbeschluss zu den Beiträgen zur BZÄK = Kündigungsoption:
Die DV fordert den Vorstand der ZÄK-Berlin für den Fall einer Erhöhung der Beiträge in den Jahren 2022 bis 2026 durch die BZÄK auf, der Delegiertenversammlung einen Beschluss zum Austritt aus der Bundeszahnärztekammer zur Abstimmung vorzulegen.
Begründung: Die Schmerzgrenze der Belastung für den Berliner Kammerhaushalt bezüglich der BZÄK Mitgliedschaft ist mit Kosten von derzeit ca. 550.000.- Euro jährlich bereits erreicht.

6. Antrag PPI/Röntgenkurse:
Nach Bericht des eingesetzten Ausschusses wie bei der vergangenen DV beschlossen auf Wiedervorlage. *

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Gerhard Gneist
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Alexander Klutke
– Delegierte –

 

PS.

* Den Antragspunkt Nummer 6. haben wir am 14.02.2022 wie folgt abgeändert:

Die Delegierten der DV der Zahnärztekammer Berlin beauftragen den Vorstand der ZÄK Berlin die Geschäftsführung des PPI anzuweisen, sämtliche Allgemeinkosten des PPI zu prüfen bzw. zu optimieren.
Das Ergebnis dieser Maßnahme ist den Delegierten bzw. dem Haushaltsausschuß in der nächsten DV vorzulegen.
Im Jahr 2022 verbleibt die Durchführung der Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz zu unveränderten Konditionen im PPI.
Ab 2023 werden die Teilnehmerbeiträge für Zahnärzte/innen auf xx Euro pro Kursteilnehmer gesenkt.
Sollte sich die Geschäftsführung des PPI außerstande sehen, die Kurse zu diesen Konditionen durchführen zu können, ist  der Vorstand der Zahnärztekammer beauftragt, die Durchführung dieser Pflichtfortbildung neu zu organisieren.

Begründung: […]