EuGH zu Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft
In zwei Urteilen stellte der Europäische Gerichtshof Maßstäbe auf für Verbote zum Tragen sichtbarer religiöser Zeichen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber müsse ein „wirkliches Bedürfnis“ nachweisen und zudem Bemühungen um Neutralität im Unternehmen auch ansonsten „konsequent und systematisch“ umsetzen.
EuGH: Verbundene Rechtssachen C-804/18 und C-341/19
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