EuGH zu Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft

In zwei Urteilen stellte der Europäische Gerichtshof Maßstäbe auf für Verbote zum Tragen sichtbarer religiöser Zeichen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber müsse ein „wirkliches Bedürfnis“ nachweisen und zudem Bemühungen um Neutralität im Unternehmen auch ansonsten „konsequent und systematisch“ umsetzen.

EuGH: Verbundene Rechtssachen C-804/18 und C-341/19

 

Weiterführend:

  • FAZ: Die Verbannung von Kopftuch, Kreuz und Kippa
  • taz: Neutral ohne Kopftuch
  • LTO: Das Tragen von Kopf­tüchern am Arbeits­platz kann ver­boten werden
  • SZ: „Kommerz schlägt Gott. Und Allah.“