Ablehnung einer Bürgerversicherung
Aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 04/05. Juni 2021:
TOP-Nr. | : | 7.9 |
Antrag – Nr.: | : | 1 |
Betr.: | : | Ablehnung einer Bürgerversicherung |
Antragsteller | : | Delegierte der Landeszahnärztekammer BW |
Haushaltsauswirkungen | : | Keine |
Wortlaut:
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer möge beschließen:
Die Bundesversammlung lehnt die Einführung einer Bürgerversicherung ab und fordert die Politik auf, das duale Gesundheitssystem von GKV und PKV weiterzuentwickeln.
Begründung:
Unser gut funktionierendes Gesundheitssystem soll einseitig auf ein nicht demographiefestes Umlageverfahren umgestellt werden.
Führende Wissenschaftler der Gesundheitsökonomie sagen bereits eine Steigerung des Beitragssatzes von heute durchschnittlich 15,9 % auf bis zu 30 % im Jahr 2050 voraus oder ersatzweise eine drastische Kürzung der medizinischen Leistungen. Das Umlageverfahren ist weder generationengerecht noch nachhaltig. Berechnungen zeigen ebenso, dass durch die Einbeziehung der Privatversicherten nur kurzfristig eine Beitragssenkung zu erwarten ist.
Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, wie z. B. bei der Einbeziehung der Beamten in die GKV, ist die Teilhabe der Versicherten am medizinisch-technischen Fortschritt nicht mehr gesichert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig
Dagegen:
Enthaltungen: 1