Offene Erwiderung auf die Rundmail des Kollegen Kopp vom 28.11.2012 (Liste 5)

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Sehr geehrter Herr Kollege Kopp,

Sie versuchen in Ihrem Artikel „Wahlkampfgetöse und Unsportlichkeit“ Ihre Unwahrheiten und perfiden Beschuldigungen aus Ihren vorherigen Kammerwahl-Mailings zu relativieren und „weich zu spülen“. Dafür verbrauchen Sie sehr viel Worte und eiern verbal ziemlich herum.

Was sind die Fakten?

  1. Sie haben im Namen Ihres Verbandes Unwahrheiten als Tatsachen verbreitet und viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen bewusst versucht zu desavouieren. Sehen wir einmal davon ab, dass ein solches Verhalten absolut unkollegial ist, da Ihnen bekannt war, dass Ihre gezielte Fehldarstellung vor dem Ende der Kammerwahl nicht mehr in angemessenem Maße richtig gestellt werden kann.
  2. Ihr Verhalten hat aber auch gegen Gesetze verstoßen und war demnach rechtswidrig! Das Landgericht Berlin hat Ihnen dies am 23.11.2012 schriftlich gegeben (einstweilige Unterlassungsverfügung).

Lieber Herr Kopp,

die vielen aufgehübschten Worte Ihres Artikels hätten Sie sich besser sparen sollen. Es wäre fair und anständiger gewesen, wenn Sie nur diese wenigen Worte gebraucht hätten:

Ich bin mit meinen Artikeln über´s Ziel hinaus geschossen und ich möchte mich bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen entschuldigen!

Manchmal ist die Welt nämlich ganz einfach. Und übrigens, die von Ihnen „in die Ecke gestellten Kolleginnen und Kollegen“ unterstützen den Festakt unserer Zahnärztekammer anlässlich ihres 50 jährigen Bestehens in der nächsten Woche als offizielle Sponsoringpartner finanziell – und haben deshalb Ihr Verhalten wirklich nicht verdient.

Mit kollegialem Gruß
und bleiben Sie gesund,

Ihr Lutz-Stephan Weiß