Landgericht unterbindet Lügenwahlkampf: Einstweilige Verfügung gegen Verband der Zahnärzte von Berlin

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Das Landgericht Berlin hat dem Verband der Zahnärzte von Berlin e.V. durch einstweilige Verfügung untersagt, über die Liste 1 „Union 2012“ Unwahrheiten zu einem angeblichen Listenbündnis mit der Medeco-GmbH und ihrer Finanzierung zu verbreiten. Beantragt wurde dies von der IUZB, dem BUZ, dem DAZ und der GpZ.

Dem Berliner Verband war zuvor die Chance gegeben worden, von diesen Unwahrheiten nachhaltig Abstand zu nehmen, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Von dieser Gelegenheit hat der Berliner Verband keinen Gebrauch gemacht.

„Auch der Berliner Verband wird seinen Wahlkampf ohne Lügen und Unterstellungen führen müssen,“ so Kollege Gerhard Gneist „und gegebenenfalls helfen wir ihm dabei gerne.“

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