Randnotiz: Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig…

…so hat das Bundesverfassungsgericht gestern beschlossen: Pressemitteilung / Beschluss.

Ich möchte einen Punkt herausziehen:

Randnummer 139:

Der (Bundes-)Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, die Materie des bürgerlichen Rechts im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG innerhalb der gegenständlichen Grenzen fortzuentwickeln […]. Der Begriff des bürgerlichen Rechts wurde von jeher als entwicklungsoffen angesehen und erlaubt es dem (Bundes-)Gesetzgeber, die damit erfassten Teilmaterien spezieller auszuformen und in aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgegliederten Sondergesetzen fortzuentwickeln, um spezifische Regelungen für die Bewältigung neuartiger Probleme bei der Ordnung von Privatrechtsverhältnissen zu schaffen […]. Der Gesetzgeber kann insbesondere mit der entsprechenden Ausgestaltung des bürgerlichen Rechts soziale und andere Ziele verfolgen, indem er für die Vertragsgestaltung Vorgaben macht und ihre Beachtung und Durchsetzung sichert.

Dies eröffnet für den Gesetzgeber Handlungsspielraum eben doch gesetzliche Mietpreisbindungen einzuführen. Und mehr! Ich denke da, zum Beispiel, an den Komplex „Eigenbedarf“. Nur eben direkt oder vorgeschaltet über den Bund und nicht die Länder.

Ob freilich die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die ja vornehmlich zu den „Besserverdienenden“ gehören und zu einem Großteil Selbstständige oder Freiberufler sind (das Problem mit den „Rechtsanwälten“ trat ja kürzlich wieder einmal offen zutage), an solchen Regelungen ein Interesse haben, ist natürlich eine andere Frage. Dies zeigt sich ja auch daran, dass hinter dem Normenkontrollantrag gegen den Berliner Mietendeckel 284 Bundestagsabgeordnete der FDP und der CDU/CSU (von 325) standen. Bestimmt nicht wenige von denen oder ihrem familiären oder wirtschaftlichen Umfeld dürften wohl selber Vermieter sein. Außerdem werden genau diese Parteien auch aus der Immobilienwirtschaft finanziell unterstützt.

Lesenswert:

  • Verfassungsblog: Das Private ist politisch / Warum das Mietendeckelurteil eine gute Nachricht für ein progressives Privatrecht ist von Jan-Erik Schirmer
  • Verfassungsblog: Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels / Erste Anmerkungen zu einem eklatanten Fehlurteil von Tim Wihl
  • Verfassungsblog: Kein Anlass zur Schonung von Maximilian Steinbeis
  • LTO: Ein „Mie­ten­de­ckel“ ist ein Fall für den Bund

U. G.