VZB: Rund eine halbe Millionen Euro an verdeckten Immobilienprovisionen

  • IUZB fordert Einschaltung der staatlichen Aufsichtsbehörden und die Einsetzung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zur lückenlosen Sachverhaltsaufklärung

Eine Stellungnahme von Gerhard Gneist (Mitglied der VZB-Vertreterversammlung)

Wie wir berichteten, versucht das VZB gegen den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Versorgungswerkes und dessen Ehefrau (eine Immobilienmaklerin), sowie gegen weitere Immobilienmakler verdeckte Unter-Provisionen einzutreiben.

Bisher war unklar, um welche Größenordnung es sich handelt, denn die Fragen des zweiten Offenen Briefes unseres Vorsitzenden Gerhard Gneist wurden vom Versorgungswerk nicht beantwortet.

Bei der letzten mitgliederöffentlichen Vertreterversammlung hat das VZB nunmehr eine Aufstellung verteilt, welche eine Gesamt(schadens)summe von 523.224,85 € auflistet.

Was die Verantwortlichen im Versorgungswerk aber weiter schuldig bleiben, ist eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse. Denn im Versorgungswerk waren und sind Immobilienerwerbungen und -veräußerungen keine „Ein-Mann-Aktionen“. Es sind immer Organentscheidungen und alle Amtsträger sind eingebunden: Geschäftsführung bzw. Direktorat, Verwaltungsausschuss und das interne Aufsichtsorgan (früher der Zahnärztekammerpräsident mit seinem Vorstand, heute der Aufsichtsausschuss).

Wie konnte es also dazu kommen, das ein derartiger „Schaden“ entstehen konnte? Dabei muss man sich vor Augen führen, dass es bereits in den Jahren vor 2000 zu jahrelangen „Mauscheleien“ im Zusammenhang mit verdeckten Provisionen bei den Immobilienerwerbungen und -veräußerungen des VZB gekommen war. Im Jahr 2005 führte dies dann unter anderem zu einer Verurteilung wegen Untreue des seinerzeitigen gemeinsamen Geschäftsführers des VZB, der Zahnärztekammer Berlin und des Philipp-Pfaff-Instituts.

Und jetzt? Offenbar „Das Gleiche in Grün“! Nur scheinbar besser aufgezogen, da strafrechtlich nicht greifbar und die zivilrechtliche Greifbarkeit ist auch noch nicht absehbar. Und als Initiator kein angestellter Geschäftsführer, sondern ein ehemaliges hohes Mitglied des Verbandes der Zahnärzte von Berlin.

Wie konnte dies (erneut) geschehen?

Wir haben jedenfalls den Eindruck, dass die maßgeblichen Amtsträger im VZB sich selbst jeder Übernahme von Verantwortung verweigern. Also liegt es leider wieder einmal an der Berliner Opposition, hier Transparenz einzufordern.

Aber wie soll dies angesichts einer „Mauer des Schweigens“ in den Organen des VZB das durchgesetzt werden? Denn offensichtlich fühlt sich dort niemand persönlich verantwortlich.

Es ist daher die Frage, ob ein systemrelevantes Versagen aller Verantwortlichen im VZB vorliegt?

Denn anders ist es nicht erklärbar, dass rund ein Jahrzehnt lang (ca. 1995 bis ca. 1998 und ca. 2001 bis ca. 2006) Maklerprovisionsanteile in Taschen geflossen sind, in welche diese Gelder aus Sicht der Pflichtmitglieder des VZB nicht hineingehören. Wir müssen nach den bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen daher in der Tat leider von einem solchen systemrelevantem Versagen aller Verantwortlichen im VZB ausgehen.

Wir jedenfalls haben in dieser Angelegenheit jedes Vertrauen in die Organe des VZB verloren und empfinden es als Hohn, dass dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses in der letzten Vertreterversammlung des VZB auch noch ein Rechtsanspruch auf ein Übergangsgeld in Höhe von 52.800,00 € eingeräumt wurde. Normalerweise hätte man von einem Vorsitzenden erwarten müssen, dass er nach den Anschuldigungen gegen seinen ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden wenigstens die politische Mit-Verantwortung übernommen hätte und zurückgetreten wäre. Statt dessen aber lässt er sich trotz unseres an ihn gerichteten Appells auch noch eine Übergangsentschädigung bewilligen.

  • Wir fordern daher, dass der Aufsichtsausschuss des VZB die Vertreterversammlung bittet ihn zu autorisieren, die staatlichen Aufsichtsbehörden des VZB zu bitten, unter ihrer Federführung, aber auf Kosten des VZB, eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei zu beauftragen, alle Immobilienerwerbungen und -veräußerungen und das damit in Zusammenhang stehende Verwaltungshandeln aller Organe des VZB in den Jahren seit 2000 unter allen betriebswirtschaftlichen, straf- und zivilrechtlichen Aspekten vollständig und lückenlos zu erfassen und zu bewerten.
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    Diese Bewertung soll nach Prüfungssachlage auch die Zeiträume vor 2000 und den Zeitraum nach dem Rücktritt des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden per 31.12.2006 umfassen und auch die Auslagerung des Eigenbestandes und die Investitionen in eigene und fremde Immobilienfonds umfassen. Die Prüfung soll im Zweifel alle systemrelevanten Fragen der berufsständischen Selbstverwaltung(en) mit einbeziehen. Berichtsempfänger sollen die staatlichen Aufsichtsbehörden sein.
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    Der Bericht soll nach Abschluss dem VZB übergeben und von diesem unverzüglich veröffentlicht werden.

Zielsetzung des Berichtes soll es sein, für eine lückenlose Sachverhaltsaufklärung zu sorgen und dadurch die Interessen der gesetzlich versicherten Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, Brandenburg und Bremen zu wahren – unabhängig von einzelnen Verbands- und/oder persönlichen Funktionärsinteressen.

Diese neutrale und unabhängige Interessenwahrung kann aus unserer Sicht im vorliegenden Fall nur über die Staatsaufsicht des VZB als neutrale Stelle erfolgen.

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