Versorgungswerk: Prozessauftakt um Immobilienprovisionen

Vor dem Landgericht Berlin begann heute in öffentlicher Verhandlung der Zivilprozess gegen den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses und zuständigen Immobilienreferenten des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (VZB) sowie dessen Ehefrau, welche laut eigener Einlassung seit 1974 als Immobilienmaklerin tätig ist. Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende war seit 1999 im Amt und ist zum 31.12.2006 einige Monate vor Ablauf seiner regulären Amtszeit vorzeitig aus dem Verwaltungsausschuss ausgeschieden.

Klägerin ist das VZB, welches die Auskehrung von, nach seiner Ansicht unter anderem „sittenwidrig“, gezahlten Provisionen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften an die Ehefrau ihres ehemaligen stellvertretenden Verwaltungsausschussvorsitzenden fordert.

Außer den Anwälten erschienen von der Klägerseite der Direktor des Versorgungswerkes, auf der Beklagtenseite der ehemalige stellvertretende Vorsitzende sowie dessen Ehefrau. Als einzige Zuhörer waren drei Vertreter der oppositionellen Berliner zahnärztlichen Verbände anwesend: Herr Dr. Dohmeier- de Haan (Mitglied der Vertreterversammlung des VZB / Vorstandsvorsitzender BUZ), Herr Gneist (Vorsitzender IUZB) und Herr Dr. Weiß (Vorstandsmitglied IUZB und Sprecher der GpZ), sowie ich als Sekretär der IUZB.

Mitglieder des Verwaltungsausschusses oder sogar des Aufsichtsausschusses haben die Verhandlung weder als weitere Klägerinvertreter, noch als einfache Zuhörer besucht.

Die Richterin versuchte zunächst, wie das bei Gerichtsverfahren üblich ist, zu ermitteln, inwieweit eine Güteverhandlung bzw. Mediation zwischen den Parteien möglich ist. Nach ausführlicher Erörterung wurde jedoch keine Einigung erzielt.

Ansonsten versuchte die Richterin unter anderem „abzuklopfen“, inwieweit die hier vorliegende „Fallkonstellation“ Gleichheiten und Unterschiede zu einem ähnlich gelagerten Fall in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte aufweist, welcher im Jahr 2009 bis vor den Bundesgerichtshof geführt wurde, wir informierten.

Der Ausgang des Verfahrens erscheint offen. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.

Das VZB führt außerdem weitere gerichtliche Verfahren gegen Maklerfirmen.

 

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Weiterführend:
Bisher noch immer inhaltlich unbeantwortete Offene Briefe unseres Vorsitzenden Herrn Gerhard Gneist an das VZB:

  • Nummer 3 vom 22.06.2010: „Nein, ich habe noch nichts vom Versorgungswerk gehört! “ – lesen
  • Nummer 2 vom 16.02.2010: „Wenn der Postmann zum zweiten Mal klingelt “ – lesen
  • Nummer 1 vom 10.12.2009: „Wie geht’s uns denn so? “ – lesen

 

 

 

 

 

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