Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestags

Süddeutsche Zeitung, 07.11.2017:
Regierung muss Parlamentariern grundsätzlich Auskunft erteilen

  • In einem Grundsatzurteil stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Bundesregierung den Abgeordneten grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet ist.
  • Ohne Teilhabe am meist überlegenen Regierungswissen laufe die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung ins Leere.
  • Die bisherige Rechtsprechung wird durch das Urteil in zwei wichtigen Punkten ausgeweitet.

 

Weiterführend:

Bundesverfassungsgericht 07.11.2017 zu Az – 2 BvE 2/11 – :