Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestags
Süddeutsche Zeitung, 07.11.2017:
Regierung muss Parlamentariern grundsätzlich Auskunft erteilen
- In einem Grundsatzurteil stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Bundesregierung den Abgeordneten grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet ist.
- Ohne Teilhabe am meist überlegenen Regierungswissen laufe die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung ins Leere.
- Die bisherige Rechtsprechung wird durch das Urteil in zwei wichtigen Punkten ausgeweitet.
Weiterführend:
Bundesverfassungsgericht 07.11.2017 zu Az – 2 BvE 2/11 – :
- Pressemitteilung: „Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht zu Unrecht verweigert„
- Urteil