VmF: PZR für den Mindestlohn? Zu wenig Zahnmedizinische Fachangestellte erhalten mindestens Tariflohn

PZR für den Mindestlohn?
Zu wenig Zahnmedizinische Fachangestellte erhalten mindestens Tariflohn

Unsere Umfrage unter Zahnmedizinischen Fachangestellten im vergangenen Jahr war der Auftakt für eine Kampagne für bundesweite Tariftarifverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte. Sie zeigte: Bundesweit 21 Prozent der teilnehmen ZFA gaben an, nur maximal den Mindestlohn zu erhalten.

Von den ZFA ohne Weiterbildung erhalten 26 Prozent nur maximal den Mindestlohn, 38 Prozent stellten bei einem Vergleich mit dem Tarifvertrag fest, dass sie weniger erhalten, als ihnen laut Tariftabelle zustehen würde. Rund 36 Prozent erhalten mindestens das Tarifgehalt.

Auch das Ergebnis bei den fortgebildeten ZFA war wenig befriedigend: Immer noch neun Prozent gaben an, maximal den Mindestlohn zu erhalten. 41 Prozent werden unter Tarif bezahlt, rund 49 Prozent erhalten mindestens den Tariflohn.

Dazu Sylvia Gabel, selbst fortgebildete ZMF:

„Das Honorar für eine PZR liegt zwischen 80 und 100 Euro. Darf es sein, dass eine qualifizierte ZMP oder ZMF für diese erbrachte Leistung mit dem Mindestlohn von damals 8,50 brutto pro Stunde abgespeist wird?“

Weitere Informationen zur Umfrage und zur Kampagne „Tarife für ALLE“ erfahren Sie am Infostand auf der IDS 2017 in Halle 2.2 E 076.

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V., ZFA, 20.03.2017

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