KZV Berlin veröffentlicht wieder die Vertretetversammlungsprotokolle

Die Vertreterversammlung der KZV Berlin hat am 17. Oktober 2011 dem Antrag der IUZB vom 07. Mai 2011 entsprochen und den Beschluss gefasst, die VV-Protokolle wieder zu veröffentlichen: Aus dem Protokoll der Vertreterversammlung vom 17.10.2011: Zu TOP 2: Anträge der IUZB – vertagt am 06.06.2011 1. Antrag der IUZB vom 07.05.2011 „Barrierefreier Informationszugang“  ./. […]

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KZV Berlin: Bericht von der VV vom 16. März 2009

Vor Beginn der eigentlichen Tagesordnung, äußerte die Vorsitzende der VV ihren „Ärger“ über die Beschwerden einiger Vertreter der VV. Diese hatten eine VV am 16.02.09 verhindert, indem Sie die nicht fristgerechte Ladung zur VV beanstandet hätten. Für jemanden der in seiner Funktion vor allem auch über die Einhaltung der Formalien zu wachen hat, ist […]

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KZV Berlin: Kommentar zur außerordentlichen VV vom 13.01.2009 „Das Hornberger Schießen der KZV Führung“

Zutreffend hat der Verband der Zahnärzte von Berlin, diese Kollegenschaft stellt den KZV Vorstand, die von der Opposition einberufene außerordentliche Vertreterversammlung (VV) zum Thema „Nacht Notfalldienst im Krankenhaus am Friedrichshain“ als das „Hornberger Schießen“ beurteilt. Der Entwurf des Protokolls der VV ist derzeit unter den Mitgliedern der Vertreterversammlung in Umlauf. Es können noch Einsprüche […]

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DAZ Forum – „Datenschutz nur für Funktionäre?“

Mit unserem Artikel „KZV Berlin: Schweigegelübde – oder Omertà ?“ informierten wie Sie am 29.09.2008 bereits über Versuche des KZV Vorstandes und ihrer juristischen Abteilung, die Mitglieder der Vertreterversammlung mittels einer „Verpflichtungserklärung“ in Form einer „Niederschrift“ in der Erfüllung ihren gesetzlichen und satzungsrechtlichen Aufgaben zu reglementieren.. Aber zum Glück sprechen die Aufsichtsbehörde, das Berliner […]

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KZV Berlin: Schweigegelübde – oder Omertà ?

Bereits seit einiger Zeit versucht der Vorstand der KZV in Berlin die Mitglieder der Vertreterversammlung zum Schweigen über sogenannte Interna zu verpflichten. Geht es um Mitgliederdaten und um interne Personalangelegenheiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZV, so hat dies jegliche Berechtigung. Aber diesbezüglich gibt es auch keine Indiskretionen. Vielmehr geht es um Berichte über […]

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