Berliner Beihilfeverordnung: Wirksame Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf bestimmte Medizinprodukte rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.03.2015 entschieden, dass die Berliner Beihilfeverordnung rechtmäßig ist, soweit sie durch einen Verweis auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für […]
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