Keine Approbation bei fehlender Gleichwertigkeit eines außerhalb der Europäischen Union erworbenen ärztlichen Ausbildungsnachweises
Ein außerhalb der Europäischen Union ausgebildeter Arzt hat nur dann Anspruch auf Erteilung einer Approbation ohne weitere Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland, wenn eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Hierzu […]
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