ZÄK Berlin: Information zum Arbeitsergebnis des Ausschusses zum „Übergangsgeld“

Information für die Mitglieder der Fraktion Gesundheit und der Union 2012 zum Arbeitsergebnis
des in der DV vom 20.02.2014 gewählten Ausschusses zum „Übergangsgeld“

In der DV vom 19.09.2013 sind auf Antrag des Kollegen Scharf (Fraktion Gesundheit) und des Kollegen Nachtweh (Union 2012) folgende Beschlüsse gefasst worden:

1. Scharf: „ Die DV beschließt, dass alle Abstimmungen über eine Übergangsregelung erst ab der nächsten Legislaturperiode gelten sollen und nicht für rückwirkende oder laufende ehrenamtliche Zeiten“.

2. Nachtweh: „Gedanken und Vorschläge zur Übergangsentschädigungsregelung an einen Ausschuss zu verweisen“.

In der DV vom 20.02.2014 wurden dann die folgenden 8 Delegierten in den spiegelbildlich besetzen Ausschuss gewählt:

  • Über die Liste des Verbands der ZÄ von Berlin: Dr. Rellermeyer, Dr. Meyer, Dr. Cwertnia und als Externer ZA Müller (KFO)
  • Über die Liste der Union 2012: Dr. Dohmeier und Dr. Weiß
  • Über die Liste der Fraktion Gesundheit: ZA Kampmann
  • Über die Liste des Freien Verbandes: ZA Dobberstein

Es fanden 3 Sitzungen des Ausschusses statt, jeweils am 19.03., 18.06. und 06.08.2014:

  • Koll. Müller hat an keiner der drei Sitzungen teilgenommen !
  • Die Koll. Rellermeyer, Cwertnia und Dobberstein nahmen an 2 Sitzungen teil.
  • Die Koll. Meyer, Dohmeier, Kampmann und Weiß haben an allen Sitzungen teilgenommen.

Da eine Übergangsregelung nicht gänzlich zu verhindern ist, verfolgten die Vertreter der Union 2012 und der Fraktion Gesundheit die folgenden 10 strategischen Ziele:

  1. Inkrafttreten der Regelung erst ab der nächsten Legislaturperiode.
  2. Bei der Berechnung der Entschädigung werden nur Amtszeiten berücksichtigt, die nach Inkrafttreten der Regelung entstanden sind.
  3. Keine Möglichkeit der Vererbung des Anspruchs auf Übergangsgeld.
  4. Keine Auszahlung bei gleichzeitigem Bezug einer Rente (z.B. aus VZB).
  5. Praxis oder Anstellung muss während und nach der Amtsführung bestehen.
  6. Deckelung / Kappung der Berechnungsparameter (betrags- und zeitmäßig)
  7. Keine Berechnung unter isolierter Zugrundelegung der letzten, höchsten Aufwandsentschädigung vor dem Ausscheiden.
  8. Wegfall des gesamten Anspruches nach einer Amtsenthebung (also dann auch keine anteilige Auszahlung !)
  9. Transparenz bei Berechnung und Gewährung (Informationspflicht DV)
  10. Abstufung des Anspruches in Bezug auf Selbstständigkeit oder Anstellung.

Die Diskussion im Ausschuss war zunächst hart und kontrovers, wurde aber nach einer Phase des „Zusammenraufens“ immer konstruktiver. Herr Dr. Fischdick begleitete die Sitzungen konstruktiv und stellte klar, dass nach seiner Rechtsauffassung (und der der Senatsaufsicht) grundsätzlich eine 2/3-Zustimmung durch die DV für eine solche Regelung notwendig ist. Recht früh postulierten die Ausschussteilnehmer den Willen, einen Vorschlag zu erarbeiten, der einstimmig der DV zur Beschlussfassung vorgelegt werden könne. Dies deshalb, weil man sich einig darüber war, dass die Arbeit im Übergangsgeld-Ausschuss ein Lackmustest für die bevorstehende Arbeit des Satzungsausschusses ist, dessen Vorlagen später ebenfalls nur mit einer 2/3-Mehrheit in der DV beschlossen werden können.

Der nun vorgelegte Entwurf einer Übergangsgeld-Regelung wurde einstimmig im Ausschuss beschlossen. Die 10 Strategieziele der Union 2012 und der FG sind darin verwirklicht. Zum besseren Nachvollziehen der Regelung liegt dem Beschlussentwurf eine erklärende Begründung bei.

Wir empfehlen die Zustimmung zu diesem Antrag.

gez. Dr. H. Dohmeier-de-Haan          gez. W. Kampmann           gez.Dr. L.-St. Weiß

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Delegiertenversammlung am 18. September 2014, TOP 12:

Beschluss über die Einführung einer Übergangsgeldsatzung für die Zahnärztekammer Berlin

Entwurf Satzung zur Regelung eines Übergangsgeldes mit Begründung

 

 

 

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